§ 14 VgV „Wahl der Verfahrensart“
Abs. 4 Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,
Ziff. 4 wenn eine Lieferleistung beschafft werden soll, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt wurde; hiervon nicht umfasst ist die Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit des Produkts oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten
Die Anlage soll Stickstoff mit einer 99.9999 % Reinheit erzeugen. Dieser hohe Qualitätsanspruch wird ausschließlich für wissenschaftliche Entwicklungsaufgaben benötigt. Dabei wird der hochreine Stickstoff für eine Versuchsanlage für die Ammoniaksynthese eingesetzt und wissenschaftliche Ergebnisse zum Umsatz auf der Basis einer hochsensitiven Gasanalytik (Massenspektrometrie) ermittelt.
Vorinformation (Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote) wurde eingereicht, Bekanntmachungsnummer im ABl.
2022/S 209-593963