575943-2022 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
OJ S 202/2022 19/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: haci.celik@awg-wuppertal.de
Telefon: +49 202/4042-158
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers aus dem Stadtgebiet Wuppertal
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle; Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind; stoffliche Verwertung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen bzw. Vermarktung; monatlicher Nachweis überArt, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers; im Bedarfsfall Aussonderung der auf die Dualen Systeme entfallenden Mengenanteile
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wuppertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle;
Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags über die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung des von dem Auftraggeber gesammelten Altpapiers und der PPK-Verpackungen.
Die zu übernehmenden jährlichen Mengen lagen in den der vergangenen Jahren zwischen 18.000 Mg und 20.000 Mg.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Einzelleistungen:
- Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle im
Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal,
- Bedarfsweise: Aussonderung der Mengenanteile der einzelnen Systembetreiber und Übergabe an diese an der vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle. Die auf jeden Systembetreiber entfallenden Mengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils rechtzeitig mit.
- Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw.
Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind,
- Stoffliche Verwertung des Altpapiers in einer gesetzlich zugelassenen Anlage bzw. Vermarktung,
- Monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form
einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers (jeweils ein Nachweis für die kommunalen und gewerblichen Altpapiermengen des Auftraggebers sowie Einzelnachweise für die jeweiligen Altpapiermengeneines jeden einzelnen dualen Systembetreibers. Die jeweils auf die einzelnen dualen Systembetreiberentfallenden Mengen werden quartalsweise vorab durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
- Nachweisliche Entsorgung der gegebenenfalls anfallenden Sortierreste bzw. Störstoffe. Hinweis: Abfälle zur
Beseitigung sind vom Auftragnehmer über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal zu entsorgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
für den Fall, dass die Dualen Systeme, von ihrem Herausgabeanspruch aus § 22 Abs. 4 S. 7 Verpackungsgesetz Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Mengen der Systembetreiber auf Aufforderung des Auftraggebers an der Umschlagstelle auszusondern und den Systembetreibern zur Abholung bereitzustellen. Für die betreffenden Leistungen haben die Bieter bereits mit dem Angebot verbindlich einen Preis pro Mg anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengenanteile der Systembetreiber bereits vor der Übergabe an den Auftragnehmer auszusondern und diesem nur noch die reduzierte Menge des Sammelgemischs zu übergeben. Ein Anspruch des Auftragnehmers, die Aussonderung zu übernehmen, besteht insoweit nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 129-366428
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Manfred Meyer GmbH & Co. KG
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht späterals sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/10/2022