575978-2022 - ErgebnisDeutschland-Pellingen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 202/2022 19/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Pellingen
Postanschrift: In Burgund 23
Ort: Pellingen
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Herr Dominik Seltmann
E-Mail: vergabestelle@konz.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Pellingen; hier: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Pellingen, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 gemäß § 53 HOAI.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Hauptort der Ausführung: D-54331 Pellingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Kin-dertagesstätte „Antoniuszwerge“ um drei weitere Gruppen, neue Nebenräume und Nebenanlagen. Insgesamt stehen dann 5 Gruppenräume zur Verfügung, davon 3 Regelgruppen (25 Kinder): Gruppenraum, Nebenraum, Material- und Geräteraum, Garderobe und zwei Gruppen für kleine Altersmischung (15 Kinder): Gruppenraum, Neben-/Förderraum, Ruhe-/Schlafraum, Garderobe. Die Küche wird deutlich vergrößert einschließlich Lagerflächen. Ein Mehrzweck- /Begegnungsraum bzw. eine Bewegungsbaustelle ist vorzusehen.
Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus entfallen Teile der Außenanlagen, die daher ebenfalls neu geplant werden müssen. Das zu überplanende Grundstück befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde des Auftraggebers und liegt in Nachbarschaft zur Grundschule in der Ortsmitte von Pellingen.
Die Zubereitung des Mittagessens für die Schulkinder der Grundschule Pellingen (Täglich ca. 40 Schulessen) wird durch die Küche der Kita übernommen. Die Belieferung mit Essen erfolgt unmittelbar durch einen Verbindungsgang in die Mehrzweckhalle der Schule.
Weitere Details können dem Dokument „Bedarfsplanung für die Kindertagesstätte Antoniuszwerge Pellingen“ entnommen werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb. Zunächst erfolgt die Errichtung der Erweiterung, so dass ein Großteil der Kinder nach Fertigstellung dorthin umziehen soll und erst dann kann die Sanierung des Bestandes durchgeführt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 45 %
Qualitätskriterium - Name: Teamwertung / Gewichtung: 15 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-487790
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/10/2022