Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Zuwendungsempfänger
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Chemie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungs-, Reparatur- und Planungsleistungen Infrastruktur Grundwassersanierung ÖGP Buna
Referenznummer der Bekanntmachung: TM 05.05-WRI-2023ff
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 50510000 Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und Metallbehältern
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wartung und Reparatur der für den sicheren Betrieb von zwei Grundwasserreinigungsanlagen mit insgesamt 11 - 15 Entnahmebrunnen und bis zu 3 Infiltrationsbrunnen notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen auf dem Werksstandort der Dow in Schkopau
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 319 224,29 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:
Schkopau, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Monatliche, quartalsweise, jährliche und 4-jährliche Sicht- und Funktionsüberprüfungen an infrastrukturellen Einrichtungen von z. Zt. zwei Grundwasserreinigungsanlagen (2 MSR-Stationen, etwa 11 - 15 Unterstationen (Brunnen)). Reparaturleistungen und Austausch von Verschleißteilen, auf Anforderung des AG auch Planungsleistungen zur infrastrukturellen Anbindung weiterer Brunnen bzw. Grundwasserreinigungsanlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen auf jährliche Verlängerung des Auftrages. Option 1: 2024; Option 2: 2025; Option 3: 2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-399577
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: TM 05.05-WRI-2023ff
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs-, Reparatur- und Planungsleistungen Infrastruktur Grundwassersanierung ÖGP Buna
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 16/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Actemium Controlmatic Mitte GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt