Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich
eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder
Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).
Fristende: 30.08.2021