576222-2023 - ErgebnisDeutschland-Leipzig: Computersteuerungssystem
OJ S 184/2023 25/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Backup Server und Storage
Referenznummer der Bekanntmachung: 039 23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48151000 Computersteuerungssystem
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Backup Server und Storage
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 242 452,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt für den Bereich Backup eine Erweiterung seiner Lösung. Aufgrund technischer Limitierungen, muss dafür neue Hardware angeschafft werden, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Komponenten für eine Lösung die sich in die örtlichen sowie infrastrukturellen Gegebenheiten integrieren lässt. Die bestehende Backuplösung muss im Rahmen der Ausschreibung auf die neue Hardware migriert werden. Bestehende Softwarelösung und Leistungsumfang der Dienstleistung werden im Punkt "3 Dienstleistung" beschrieben. Lizenzen für Betriebssystem und Backuplösung werden vom Auftraggeber gestellt.
Die Erweiterung des Backups sieht eine Redundanz des Backup to Disk in 2 vorhandenen Rechenzentren vor. Das bedeutet, pro Rechenzentrum muss 1 neuer Server als Media Agent und 1 Storage Knoten bereitgestellt werden. Der Kritierenkatalog beschreibt jeweils die Ausstattung eines Servers bzw. eines Storage Knoten. Backup to Tape soll nicht redundant aufgebaut werden und somit nur in einem Rechenzentrum abgebildet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-415581
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 039 23
Bezeichnung des Auftrags:
Backup Server und Storage
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Postanschrift: Fuggerstraße 1D
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 242 452,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046WBP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/09/2023