576297-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
OJ S 220/2021 12/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, FE.EI−S, Region Süd, Sandstraße 38 - 40, 90443 Nürnberg
E-Mail: matthias.schmid@deutschebahn.com
Telefon: +49 9112196475
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VDE 811 ABS Nbg – Ebensfeld VP21.2355 – SÜ B505 inklusive bauzeitlicher Umfahrung für Straße B505 und die SÜ Gewerbeanbindung
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50167
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
VDE 811 ABS Nbg – Ebensfeld VP21.2355 – SÜ B505 inklusive bauzeitlicher Umfahrung für Straße B505 und die SÜ Gewerbeanbindung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 96129 Strullendorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
— Entsorgung Boden 10 905 t,
— Erdaushub 12 050 m3,
— Vertikaler Berührschutz 53 m,
— Schutzeinrichtung (Schutzplanke) 160 m,
— Beton (inkl. Fertigteile) 2 300 m3,
— Betonstahl 345 t,
— Stahlträger 91 t,
— Oberbau 50 m,
— Straßenbau (Asphalt) 1 190 m2.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/04/2021 Ende: 08/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 086-223517

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI50167
Bezeichnung des Auftrags:
VDE 811 ABS Nbg – Ebensfeld VP21.2355 – SÜ B505 inklusive bauzeitlicher Umfahrung für Straße B505 und die SÜ Gewerbeanbindung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
19/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 96129 Strullendorf
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
— Entsorgung Boden 10 905 t,
— Erdaushub 12 050 m3,
— Vertikaler Berührschutz 53 m,
— Schutzeinrichtung (Schutzplanke) 160 m,
— Beton (inkl. Fertigteile) 2 300 m3,
— Betonstahl 345 t,
— Stahlträger 91 t,
— Oberbau 50 m,
— Straßenbau (Asphalt) 1 190 m2.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/04/2021 Ende: 08/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co. KG
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2355 SÜ B505 / SÜ Gewerbeanbindung Nord ist die Baufeldfreimachung. Hierin enthalten ist das Bäume fällen (Pos. 01.03.0010, Pos. 01.03.0020) und das Baugelände abräumen (Pos. 01.03.0030).
Zum Bau der Behelfsumfahrung SÜ B505 sind r.d.B. zusätzliche Bäume zu fällen. Die Bäume befinden sich im Bereich des s.g. "Judenbuckel" (siehe Anlage 16_Bl. 4b zum Planfeststellungsbeschluß v. 28.05.2021). Hier werden weitere archäologische Verdachtsflächen mit Bodendenkmälern vermutet. Um die Bodendenkmäler nicht zu beschädigen sind Bäume und Wurzelstöcke mit erhöhtem Aufwand zu roden bzw. zu ziehen. D.h. von schwerem Geräteeinsatz ist abzusehen. Bedeutet: Angriffspunkt vom Wirtschaftsweg aus, innerhalb der Rodungsfläche dann mit Motorsäge per Hand und Rücken vom Wirtschaftsweg aus. Beim Wurzelstöcke ziehen müssen Archäologen anwesend sein.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen in direktem Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung zur Gesamtmaßnahme stehen, würde der Wechsel eines AN aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen, den Zeitplan zur Fertigstellung der SÜ B505 in Zusammenhang mit der IBN der Gesamtmaßnahme gefährden.
VII.2.3.
Preiserhöhung