576384-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Schulungsseminare – Rheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
OJ S 160/2026 20/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
E-Mailvergabestelle@bgbau.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRheinsberg (OT Linow) / Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
BeschreibungGegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von sechs Arten Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen.
Kennung des Verfahrens802b0f1c-2268-4860-8cb7-76c0e1283901
Interne Kennung82-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 875 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 14, 15 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Betrug§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Bestechlickeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestehung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung (auch in Verbindung mit ausländischen oder internationalen Bediensteten) sowie die Bestechung ausländischer Abgeordeneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Nr. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen.
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbaren Verfahrens, auch wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§ 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDurchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen
BeschreibungGegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung von Fahrsicherheitstrainings als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen. Die Seminare werden praktisch umgesetzt als — eintägiges Fahrsicherheitstraining "PKW- und Transporter-Fahrer/innen"; — dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW"; — zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW"; — dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad"; — zweitägiges Grundseminar "Kleintransporter sicher fahren"; — dreitägiges Grundseminar "Sicheres Fahren mit E-Fahrzeugen".
Interne KennungLOT-0001 82-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
Optionen
Beschreibung der OptionenErfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Rahmenvereinbarung über den 31.12.2028 hinaus um weitere 12 Monate. Die Rahmenvereinbahrung endet nach einer Höchstzeit von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLinowsee 1  
StadtRheinsberg
Postleitzahl16831
Land, Gliederung (NUTS)Ostprignitz-Ruppin (DE40D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Bildungsstätte beabsichtigt eine Erweiterung des Übungsplatzes. Während der Bauzeit muss mit Einschränkungen (Anzahl und Art der durchzuführenden Verkehrssicherheitsseminare) gerechnet werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 875 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDer Höchstwert der Rahmenvereinbarung bezieht auf eine angenommene vierjährige Laufzeit.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 44 Abs. 1 VgV — Eigenerklärung, ob ein Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister besteht oder durch einen vergleichbaren Nachweis, wenn die Eintragung in ein Register nicht vorgeschrieben ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV — Erklärung, dass eine Risikohaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personen- sowie sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) pro Schadensereignis aufweisen muss. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne nicht besteht, ist eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV — Angabe von drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare abgeschlossene Leistungenin den drei letzten Jahren. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn für öffentliche oder private Auftraggeber Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmern durchgeführt wurden.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV — Angaben zu dem bei der Durchführung eingesetzten Personal (Trainer/innen, Fahrbegleiter/innen). Diese müssen mindestens nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR) oder in vergleichbarer Art und Weise ausgebildet sein und - abhängig vom durchzuführenden Fahrsicherheitstraining - über eine gültige PKW- und Transporter-Trainerlizenz bzw. eine Schulung für den Einsatz in E-Fahrzeugseminaren verfügen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungPreis pro Stunde
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl185
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungHöhe des prozentualen Stornosatzes bei Absagen zu drei bestimmten Zeitpunkten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E68116713
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E68116713
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 und 3 VgV — (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die Angebote bearbeitetBerufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee e.V.
RegistrierungsnummerSteuer-Nr. 27/661/57607
PostanschriftCorrensplatz 2
StadtBerlin
Postleitzahl14195
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgbau.de
Telefon+49 30 85781-548
Internetadressehttps://www.bgetem.de/seminare/bildungsstandorte/linowsee-1
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499-0
Fax+49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Registrierungsnummer993-8001610400-54
AbteilungVergabestelle
PostanschriftBundesallee 210
StadtBerlin
Postleitzahl10719
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgbau.de
Telefon+49 30 85781-548
Fax+49 800 668668837010
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung5dbcdb16-b37d-45b8-9583-33b7e5c1e2e2-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungÄnderung in den Abschnitten 2.1.3., 5.1.5., 5.1.11. und 5.1.12.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 2.1.3. - Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 875 000,00 EUR
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.5. - Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 875 000,00 EUR
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.11. - Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/08/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.12. - Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.12. - Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 64 Tage
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung474632b3-bec5-49a4-a5b1-64d0b56f1837  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/08/2026 16:10:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung576384-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe160/2026
Datum der Veröffentlichung20/08/2026