576523-2025 - Ergebnis
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Agenturrahmenvertrag über Medialeistungen
OJ S 169/2025 04/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungThüringer Staatslotterie AöR (TSL)
E-Mailvergabestelle@lotto-thueringen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAgenturrahmenvertrag über Medialeistungen
BeschreibungDie TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Mediaagentur für die nächsten max. vier Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den Mediengattungen (u. a. Print, Funk, TV, OOH, DOOH sowie jegliche Online-Werbung) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat sowie für Social Media und Suchmaschinenmarketing. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Kennung des Verfahrens07427af4-bbe8-4f04-8785-bee641b414f9
Interne KennungVOL2024-0123
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung, 79310000 Marktforschung, 79342000 Marketing, 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.10 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung12 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelAgenturrahmenvertrag über Medialeistungen
BeschreibungDie TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Mediaagentur für die nächsten max. vier Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den Mediengattungen (u. a. Print, Funk, TV, OOH, DOOH sowie jegliche Online-Werbung) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat sowie für Social Media und Suchmaschinenmarketing. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Interne KennungVOL2024-0123
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung, 79342000 Marketing, 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen
Optionen
Beschreibung der OptionenAgenturrahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2026
Laufzeit48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.10 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung12 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPauschale (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungSumme „Pauschale“
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungProvisionen (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungSumme "Provision"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungStunden (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungSumme "Stunden"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMediaanalyse und Mediaforschung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungKonzept / Projektbeschreibung Mediaanalyse und Mediaforschung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungKonzept / Projektbeschreibung Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSocial-Media und Suchmaschinenmarketing (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungKonzept / Projektbeschreibung Social-Media und Suchmaschinenmarketing
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersonalkonzept (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungPersonalkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens)
BeschreibungKonzept / Projektbeschreibung Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl6
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, EMail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs.1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetThüringer Staatslotterie AöR (TSL)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung12 000 000,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen10 100 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung12 000 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung10 100 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTerritory Media GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners02/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses02/09/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetThüringer Staatslotterie AöR (TSL)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungThüringer Staatslotterie AöR (TSL)
Registrierungsnummer16502000000175
PostanschriftFröhliche-Mann-Straße 3b
StadtSuhl
Postleitzahl98528
Land, Gliederung (NUTS)Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@lotto-thueringen.de
Telefon+49 36813545-450
Internetadressehttp://www.lotto-thueringen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungThüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer16502000-0001-75
PostanschriftJorge-Semprún-Platz 4
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon+49 361 573321254
Fax+49 361 573321059
Internetadressehttps://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft /vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungTerritory Media GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE813879614
StadtMünchen
Postleitzahl81673
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8e086c07-b471-4dd9-b946-c0523fedaa3f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/09/2025 14:51:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung576523-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe169/2025
Datum der Veröffentlichung04/09/2025