578452-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Köln: Fernmeldebedarf
OJ S 185/2023 26/09/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
E-Mail: egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
Telefon: +49 2203404500
Fax: +49 2203402773
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koeln-bonn-airport.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umbauleistung im Projekt Migration Bündelfunkanlage auf das Dimetra X Core Vermittlungssystem
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32500000 Fernmeldebedarf
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Migration der bestehenden Bündelfunkanlage auf das Dimetra X Core Vermittlungssystem
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Im nicht öffentlichen Bereich des Flughafens Köln/Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Change request für Dimetra X Core Vermittlungseinrichtung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung bei der EU (Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO:
— es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (Motorola Solutions Germany GmbH) beschafft werden;
— die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind;
— ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde
Im Ergebnis würde beim Einsatz eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit und Funktionalität des Bündelfunkes erheblich eingeschränkt werden. Damit einher kann der Realbetrieb der kritischen Infrastruktur nicht permanent aufrechterhalten werden, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch erhebliche Risiken für den Flugbetrieb mit sich brächte. So kann es offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften Umsetzung kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, ohne dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu müssen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
18/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
Postanschrift: Kemperplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: info@motorolasolutions.com
Internet-Adresse: www.motorolasolutions.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausgasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/09/2023