579023-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Nutzfahrzeuge – Lieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
OJ S 169/2025 04/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
BeschreibungLieferung eines Motorgeräteträger 4x4 mit Pritsche für den Anbau und Betrieb von Frontauslegermähgeräten, Frontmähgeräten, Wallheckenschere, Besen, Schneepflug usw. für den Straßenbetriebsdienst der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel - Landkreis Emsland
Kennung des Verfahrense7116a48-4984-42a4-8b34-fbdce52ea7a2
Interne Kennung3093-2025_147
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDer Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOsterbrocker Straße 24  
StadtBawinkel
Postleitzahl49844
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung des betriebsbereiten Geräteträgers erfolgt frei der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel Osterbrocker Straße 24, 49844 Bawinkel
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YD0RESB Der Auftraggeber ist bei Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. "Register-Triple") sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruptionzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
BeschreibungLieferleistung
Interne Kennung3093-2025_147
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOsterbrocker Straße 24  
StadtBawinkel
Postleitzahl49844
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLieferung des betriebsbereiten Geräteträgers erfolgt frei der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel Osterbrocker Straße 24, 49844 Bawinkel
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2025
Enddatum der Laufzeit30/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEignung zur Berufsausübung - technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Eigenerklärung gem. "Heftung Angebotsschreiben - HVA L-StB Eigenerklärung Eignung". Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsschreiben mit anzugeben. Nachweise: Referenzbescheinigung

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEignung - Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärung gem. "Heftung Angebotsschreiben - HVA L-StB Eigenerklärung Eignung". Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungssumme des Angebotes
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/10/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RESB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameFragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RESB
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0RESB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/10/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/10/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Emsland, Orderniederung 1, 49716 Meppen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe April 2017 (ZVB(VOL)-StB 2017)
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Emsland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Emsland
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
Registrierungsnummer03454-0-74
PostanschriftOrdeniederung 1
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich Straßenbau
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Telefon+49 593144-2633
Internetadressehttps://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
Registrierungsnummer03454-0-74
PostanschriftOrdeniederung 1
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich Recht - Zentrale Vergabestelle
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Telefon+49 5931442633
Internetadressehttps://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
KontaktpersonWeitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7d02661e-fd1a-4d96-b180-de2b71009ae0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/09/2025 16:03:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung579023-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe169/2025
Datum der Veröffentlichung04/09/2025