Zusätzliche Angaben
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung:
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die unter II.2.5) genannten, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird.
Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Bei den Unterkriterien ergibt sich die maximal erreichbare Wertungspunkte aus der Gewichtung des Einzelkriteriums. So können z. B. bei Unterkriterium „Vorgehen im Projekt“ maximal 150 Wertungspunkte (= 15 % Gewichtung des Einzelkriteriums) erreicht werden.
Qualität Gewichtung: 60 %
Die Qualität des Angebotes wird anhand des Leistungserbringungskonzepts bewertet.
Bei der Wertung der qualitätsbezogenen Unterkriterien (1.1 bis 1.4) übt die Auftraggeberin ihren Beurteilungsspielraum aus. Bei der Wertung wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geachtet. In die Bewertung fließt ebenfalls mit ein, wie gut das Konzeptumgesetzt werden könnte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei jedem Unterkriterium maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung des Leistungserbringungskonzeptes
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt: 10 bis 9 Leistungspunkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt: 8 bis 7 Leistungspunkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt: 6 bis 4 Leistungspunkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen: 3 bis 1 Leistungspunkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Leistungserbringungskonzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt: 0 Leistungspunkte
Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 600 Wertungspunkte (= 60 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.
Preis Gewichtung: 40 %
Die angebotenen Preise werden in Wertungspunkte umgerechnet. Der günstigste Angebotspreis erhält 400 Wertungspunkte.
Gewertet wird das Gesamthonorar. Dieses besteht aus der Summe:
(I) des Honorars für den geschätzten Arbeitsaufwand in der Stufe 1 errechnet nach dem gemittelten Stundenlohn und
(II) des Pauschalhonorars für die Stufen 2 bis 5.
Die Einzelheiten der Honorarbewertung sind dem Honorarblatt zu entnehmen.
Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 2 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5 fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.
(Beispiel: Bei einem Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 20 % weniger Punkte, d.h. 320 Punkte)