Zusätzliche Angaben
Das gesamte Vergabefahren wird als 1-stufiges Offenes Verfahren vollständig elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) sind gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über DTVP an die Vergabestelle zu übermitteln.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Bieter mit seinem Angebot verifizierende Teststellungen vorzulegen hat. Diese dienen der Prüfung, ob die von dem Bieter angebotene Leistung den in der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Unterlagen geforderten technischen Ansprüchen genügt. Die Teststellungen werden im Rahmen des Zuschlags nicht gewertet. Sofern die Teststellung nicht den gem. Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen entspricht, gilt die Teststellung als "nicht erfüllt". Das Angebot ist dann zwingend wird vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter auf die Unzulänglichkeiten der Teststellung hinzuweisen und - einmalig - eine erneute Teststellung zu fordern.
Eine freiwillige Registrierung auf DTVP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bieters gehen. Bieterfragen können über DTVP bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit gewährleistet ist, dass erbetene Informationen auch die anderen Bieter noch rechtzeitig erreichen. Diese Frist ist jedoch keine Ausschlussfrist. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt anonymisiert an alle Bieter. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bieter gemäß den Vorgaben des Bieterbogens geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) mit dem Angebot jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind für diese die Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise etc.) gemäß den Vorgaben des Bieterbogens mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Unterlagen auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. nicht wie gefordert nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP5RLXV