Zusätzliche Angaben
(1)
Hinweis Vergabeunterlagen:
Es gilt immer nur die aktuelle Version der Unterlagen. Diese Version ist immer mit der höchsten Versionsnummer versehen. Alle anderen Versionen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die vorgegebenen Formulare sind zu verwenden. Änderungen an diesen Formularen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(2)
Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben zudem die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(3)
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(4)
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(5)
Die Überprüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der im Bewerbungsbogen benannten Eignungskriterien. Es wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Eignungsangaben zu überprüfen und sich gegebenenfalls Nachweise/Bescheinigungen zu den abgegebenen Erklärungen vorlegen zu lassen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, erneut in die Beurteilung der Eignung einzutreten, wenn ihm bekannt wird, dass sich auf Seiten des Bieters / der Bietergemeinschaft Änderungen gegenüber den Angaben im Teilnahmewettbewerb ergeben haben.
(6)
Nachfragen sind ausschließlich schriftlich über das Ausschreibungsportal an uns zu richten. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(7)
Die im Bekanntmachungstext genannten Anforderungen gelten auch dann, wenn sie in den genannten Anlagen nicht explizit wiederholt werden. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass sein / ihr Teilnahmeantrag die Anforderungen sowohl der Bekanntmachung als auch der Anlagen erfüllt.