Beschreibung der Beschaffung
Die geforderten Leistungen entsprechen der DIN 32736, der DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186. Die Leistungen sind nur soweit zu erbringen, als die technische Ausstattung der Gebäude es zulässt und die notwendigen Leistungen abgerufen werden.
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a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
Das Betreiben der Technischen Anlagen erfolgt durch das BKAmt.
Der Leistungen des AN umfassen allgemein:
-Wartung auf der Basis der aktuellen Instandhaltungsvorschriften und ergänzenden Hinweise der Anlagenhersteller
Der AN erstellt einen Jahresplan für die Wartung der vertragsgegenständlichen Anlagen. Für die durch Dritte errichteten Anlagen und Geräte, welche dem AN gemäß Leistungsverzeichnis übergeben wurden, übernimmt dieser die Gewährleistungs- und Garantieüberwachung.
-Inspektion auf der Basis der aktuellen Instandhaltungsvorschriften, insbesondere den Richtlinien der AMEV, der VDMA 24186 sowie den ergänzenden Hinweisen der Anlagenhersteller
Der AN erstellt einen Jahresplan für die Inspektion der vertragsgegenständlichen Anlagen. Der AN hat die im BKAmt eingesetzten Haustechniker derart zu befähigen, dass diese in der Lage sind, die Inspektionsleistungen sowie Kontrollgänge gemäß VDI 6022 möglichst umfänglich zu erbringen. Ausgenommen sind Inspektionsleistungen an sicherheitsrelevanten Anlagen.
-Instandsetzung nach DIN 31051
Es gilt der Grundsatz „ausbessern statt austauschen“. Die Werterhaltung der Anlagen steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund. Die AG trägt die im Rahmen der Instandsetzung anfallenden Kosten. Der AN ist ausdrücklich gehalten, die im BKAmt eingesetzten Haustechniker mit den erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beauftragen. Für die Instandsetzungsleistungen sollten bevorzugt die Firmen eingesetzt werden, mit denen auch die Wartungsleistungen vereinbart wurden. Die Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen werden im BKAmt gesondert geregelt.
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Das Störungsmanagement im BKAmt unterteilt sich zeitlich in die Bereiche - Innerhalb (A) und außerhalb der Dienstzeiten (B) - der Zentrale Leittechnik des Fachbereiches Betriebstechnik des BKAmt. In (A) kommen überwiegend die Haustechniker zum Einsatz, in (B) der Bereitschaftsdienst des AN. Dieser muss so ausgestattet sein, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen und Anforderungen eingeleitet und veranlasst werden können und alle Anforderungen an die Reaktionszeiten erfüllt werden. Für die Störungsbeseitigung ist grundsätzlich Personal des Servicepools einzusetzen.
Der AN hat die Maßnahmen zur Sicherstellung der Reaktionszeiten und der Störungsbeseitigung durch den Bereitschaftsdienst bereits mit Angebotes zu beschreiben.
Reaktionszeiten: Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist mit der Störungsbeseitigung unverzüglich, längstens jedoch 90 Minuten nach der Anforderung zu beginnen, innerhalb der regulären Dienstzeiten hat die Störungsbeseitigung innerhalb von 30 Minuten zu beginnen.
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-Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen umfassen alle Maßnahmen gemäß den gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaftlichen Forderungen zur Prüfung von überwachungspflichtigen Anlagen im Bundeskanzleramt. Für die Planung der Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen erstellt der AN einen Prüfplan für die gesamte Laufzeit des Vertrages
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Die o.g. allgemeinen Leistungen des AN umfassen im Besonderen unter Einsatz moderner EDV- bzw. CAFM- Systeme:
-Instandhaltungsmanagement
-Berichtswesen
-Kommunikationsmanagement
-Energiemanagement
-kaufmännisches Management
-Stillstandsmanagement
-Objektleiter-Leistungen
-Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
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300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und informationstechnische Anlagen)
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäudeautomation
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
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nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
-DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
-DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
-VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
-VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen Prüfung incl. Chlorid- und Chlorat Messung
-VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
-VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
-TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
-TRBS 1201 Aufzugsanlagen nach TRBS 1201
-TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
-TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
-BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
-42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
-BetrVO Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung) - Berlin
-AnlPrüfVO Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen- Prüfverordnung)
-Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Unfallverhütungsvorschriften) in der jeweils aktuellen Fassung
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Das vom AN eingesetzte CAFM-System muss eine direkte Weitergabe der benötigten Daten an die AG ermöglichen und software- und hardwareseitig den IT- Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen. Der Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Der AN gewährt der AG über entsprechende Berechtigungsrollen den Zugriff auf seine CAFM - Software. Mindestfunktionen wie u.a. webbasierter Zugriff, Dokumentationsfähigkeit, Herstellergarantien und Gewährleistungen, die Planung, Überwachung und Dokumentation aller Leistungen des AN, Erfassung/Auswertung technischer/kaufmännischer Daten aus Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten, Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung, Transparenz über eingesetzte Ressourcen, Historisierung und Archivierung muss das System leisten.
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b) Personal:
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden werktäglich (Montag bis Freitag) im Zeitfenster von 06:00-17:00 Uhr.
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Während der normalen Dienstzeit (08:00-17:00 Uhr) muss der Objektleiter oder sein Assistent vor Ort anwesend sein. Der Objektleiter oder sein Assistent müssen während der normalen Dienstzeit ständig telefonisch erreichbar sein. Außerhalb der Dienstzeiten müssen Objektleiter oder Assistent in dringenden Fällen telefonisch erreichbar sein.
Für jeden Objektleiter ist ein Vertreter zu benennen. Spezielle Vertretungsregelungen sind zu beachten.
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Mind. 3 Haustechniker sind vor Ort vorzusehen. In der Leistungszeit der Zentrale Leittechnik von 08:00 bis 17:00 Uhr muss ein Haustechniker ständig zur kurzfristigen Unterstützung des Betreibers zur Verfügung stehen.
Für jeden Haustechniker ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objektkenntnisse verfügen muss.
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Anforderungen an OL/Stellvertreter sind u.a.:
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
-mind. Meister der Elektrotechnik, TGA bzw. Versorgungstechnik oder vergleichbar
-umfassende Kenntnisse der gängigen Office-Anwendungen sowie des CAFM-Systems des Unternehmers
-umfassende Kenntnisse der MSR-/GLT- Technik
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift, mind. entspr. CEFR Stufe C1)
-Kenntnis der einschlägigen Hard- und Software
-Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit
-hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen
-Führungsqualität
-service-orientierte Einstellung
-kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
Er hat Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie vertragliche Leistungserbringung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich; der Aufgabenumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Anforderungen an den Assistenten:
-siehe Objektleiter, die Meisterqualifikation muss sich von der des Objektleiters unterscheiden
-Unterstützung des Objektleiters bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung, ist operativer Ansprechpartner für die Mitarbeiter und die Ausführung der vertraglichen Leistungen
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Anforderungen an die Haustechniker:
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift, mind. entspr. CEFR Stufe C1)
-mind. Facharbeiter der Gewerke Elektrotechnik, Heizung, Lüftung oder Kältetechnik
-weitere Qualifikationen und Befähigungen je Gewerk wie Schaltberechtigung (Elektro) oder VDI 6022 (RLT) oder VDI 6023 (Sanitär)
-Gute Kenntnisse der MSR-/GLT- Technik
-Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 (oder nachweislich vergleichbar)
-Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes
-hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen
-service-orientierte Einstellung
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten der HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Die Haustechniker sind grundsätzlich nicht mit Wartungsaufgaben zu betrauen.
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c) Vertragsauslaufphase
Bei vorzeitiger oder fristgerechter Beendigung des Vertrages ist der AN verpflichtet, die ihm zum Zwecke der Vertragserfüllung übergebenen Anlagen und Baugruppen, Räume und Lagermöglichkeiten sowie die ihm zur Verwaltung überlassenen Ersatzteil- und Verschleißmaterialien, ohne Beeinträchtigung des Regelbetriebs, vollständig mittels eines unterzeichneten Übergabeprotokolls zu übergeben.