VS-NfD zertifizierten Verschlüsselungsgeräten für die Integrierte Leitstelle HD/RNK
Referenznummer der Bekanntmachung: 37 6-2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von VS-NfD zertifizierten Verschlüsselungsgeräten für die Integrierte Leitstelle HD/RNK
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Heidelberg und Ladenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis schreiben gemeinsam die Lieferung und Inbetriebnahme mehrerer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) Verschlüsse-lungsgeräte zur Absicherung der Datenverbindung zwischen den beiden Leitstellenstandorten der Integrierten Leitstelle HD/RNK aus. Der Datenverkehr zwischen den beiden Standorten wird über zwei bauseits vorhandene, auf getrennten Trassen verlegte, Dark Fiber Verbindungen geführt. Die Trassen haben dabei eine Länge von ca. 15 km und 45 km. Jeder der beiden Wege verfügt über zwei Glasfaserpaare, über welche jeweils eine 10 Gbit/s Verbindung realisiert werden soll. Die angebotene Hardware muss demnach in der Lage sein in Summe 40 Gbit/s (Layer 2) zu verschlüsseln. Hinsichtlich der technischen Realisierung kann sowohl ein Verschlüsselungsgerät pro Trasse und Endpunkt (in Summe vier Geräte) oder ein Gerät für beide Trassen und Endpunkt (in Summe zwei Geräte) vorgesehen werden. Zu erbringen sind insbesondere: Lieferung Verschlüsselungsgeräte inclusive aller Lizenzen Vollständige Montage und Inbetriebnahme Anwenderschulung Service und Hardwaregarantie für 5 Jahre
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Lieferung der angebotenen Komponenten sowie deren Inbetriebnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Beauftragung fracht- und verpackungsfrei sowie vollständig montiert frei Verwendungsstelle erfolgen.
Anschließend Servicevertrag für die Dauer von 5 Jahren.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig. Details siehe Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 153-436873
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
VS-NfD zertifizierten Verschlüsselungsgeräten für die Integrierte Leitstelle HD/RNK
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Controlware GmbH Kommunikationssysteme
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium