579438-2022 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Pritschenlastwagen
OJ S 204/2022 21/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-111 Lieferung zum Kauf von 9 Stück neuen, elektrischen Pritschenwagen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 3,8 t
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-111 WBD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34134100 Pritschenlastwagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 9 Stück neuen Pritschenwagen mit Elektroantrieb und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 3,8 t
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 241 955,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Kasslerfeld Max-Peters-Str. 23 47059 Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung zum Kauf von
9 Stück neuen elektrischen Pritschenwagen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 3,8 t, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht ca. 3,8 t
- Radstand ca. 3.400 mm
- Elektromotorischer Antrieb mit einem 1 Stufen Automatikgetriebe
- Antriebsbatterie mit min. 70 kWh
- Reichweite mit einer Batterieladung min. 150 km
- Rekuperationsfunktion
- Fahrerhaus mit Doppelkabine
- Ladepritsche mit Hinterkippung und den Maßen 3.000 x 2.000 x
400 mm (L x B x H)
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Tatsächlich zur Verfügung stehende Nutzlast / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Höchstgeschwindigkeit / Gewichtung: 8%
Qualitätskriterium - Name: Reichweite mit einer Batterieladung / Gewichtung: 8%
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung mit Fahrer- und / oder Beifahrer-Airbag / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung mit den Sicherheitssystemen ABS und / oder ASR und / oder ESP / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Art der FAhrzeuglackierung / Gewichtung: 4%
Kostenkriterium - Name: Preis inkl. MwSt. und Zollgebühren nach Skonto / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Entfernung der nächsten Service-Station / Gewichtung: 2,5%
Kostenkriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 1%
Kostenkriterium - Name: Zusätzliche, kostenlose Service-Leistungen ohne Bedingung / Gewichtung: 1%
Kostenkriterium - Name: Geschäftstyp der nächsten Service-Station / Gewichtung: 0,5%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-440343
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schoon Fahrzeugsysteme & Metalltechnik GmbH
Postanschrift: Oldenburger Str. 40
Ort: Wiesmoor
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26636
Land: Deutschland
E-Mail: schoon@fahrzeugsysteme.de
Telefon: +49 494491696-0
Fax: +49 494491696-28
Internet-Adresse: www.schoon.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 260 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 241 955,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDEUJ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045 /+49 2211473053
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/10/2022