Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen.
Gemäß Rahmenvereinbarung abrufbare Lieferungen und Leistungen sind:
- die Lieferung mobiler Röntgen-C-Bögen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Einbringung Neugerät, Installation, Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
- der Abschluss von dazugehörigen Wartungsverträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme.
MOBILE RÖNTGEN-C-BÖGEN
Nachfolgend werden die geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale der mobilen Röntgen-C-Bögen beschrieben:
Geräteklasse 1 - Standard: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 1 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 2 kW ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, jedoch nicht für 3D-Anwendungen und nicht für Anwendungen mit hohen Performance-Anforderungen.
Geräteklasse 2 - Performance: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 2 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 5 kW ? 25 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für Anwendungen mit sehr hohen Performance-Anforderungen (Wirbelsäulen-Chirurgie), jedoch nicht für 3D-Anwendungen.
Geräteklasse 3 - Performance mit 3D: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 3 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für 3D-Anwendungen und bei sehr hohen Performance-Anforderungen.
DIENSTLEISTUNGEN
Bei der Lieferung eines mobilen Röntgen-C-Bogens der Geräteklasse 1-3 sind jeweils alle erforderlichen Dienstleistungen zur Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme zu erbringen. Die Kosten dafür sind bedarfsgerecht in den Kaufpreisen einzukalkulieren. Sollte sich nach Erteilung eines Einzelauftrages herausstellen, dass die kalkulierten Dienstleistungen zur erfolgreichen Einführung des Systems nicht ausreichend sind, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers. Eine nachträgliche Beauftragung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen gegen Mehrpreis wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Gefordert wird:
- Projektmanagement
- Einbringung Neugerät
- Installation
- Systemabnahme
- Schulungen und Applikationsunterstützung
WARTUNGSVERTRAG
Vertragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Lieferung von mobilen Röntgen-C-Bögen auch der Abschluss dazugehöriger Wartungsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme. Bei der Einzelbeauftragung eines mobilen Röntgen-C-Bogens gemäß Rahmenvereinbarung wird immer ein dazugehöriger Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Wartungsverträge sollen über die folgenden Leistungsmerkmale verfügen:
- Mindestvertragslaufzeit: 10 Jahre
- Wartungsvertragsleistungen für den unter Abs. 3.1 beschriebenen Lieferumfang
- Erbringung Wartungsvertragsleistungen mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr.
- Telefon-Hotline mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Unterstützung bei technischen Fragestellungen