579497-2023 - ErgebnisDeutschland-Esslingen am Neckar: Röntgengeräte
OJ S 185/2023 26/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Esslingen GmbH
Postanschrift: Hirschlandstraße 97
Ort: Esslingen a. N.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: bernhard.greis@bgmed.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-esslingen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33111000 Röntgengeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen.
Gemäß Rahmenvereinbarung abrufbare Lieferungen und Leistungen sind:
- die Lieferung mobiler Röntgen-C-Bögen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Einbringung Neugerät, Installation, Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
- der Abschluss von dazugehörigen Wartungsverträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung: Klinikum Esslingen GmbH Hirschlandstraße 97 73730 Esslingen a. N.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen.
Gemäß Rahmenvereinbarung abrufbare Lieferungen und Leistungen sind:
- die Lieferung mobiler Röntgen-C-Bögen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Einbringung Neugerät, Installation, Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
- der Abschluss von dazugehörigen Wartungsverträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme.
MOBILE RÖNTGEN-C-BÖGEN
Nachfolgend werden die geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale der mobilen Röntgen-C-Bögen beschrieben:
Geräteklasse 1 - Standard: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 1 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 2 kW ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, jedoch nicht für 3D-Anwendungen und nicht für Anwendungen mit hohen Performance-Anforderungen.
Geräteklasse 2 - Performance: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 2 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 5 kW ? 25 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für Anwendungen mit sehr hohen Performance-Anforderungen (Wirbelsäulen-Chirurgie), jedoch nicht für 3D-Anwendungen.
Geräteklasse 3 - Performance mit 3D: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 3 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für 3D-Anwendungen und bei sehr hohen Performance-Anforderungen.
DIENSTLEISTUNGEN
Bei der Lieferung eines mobilen Röntgen-C-Bogens der Geräteklasse 1-3 sind jeweils alle erforderlichen Dienstleistungen zur Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme zu erbringen. Die Kosten dafür sind bedarfsgerecht in den Kaufpreisen einzukalkulieren. Sollte sich nach Erteilung eines Einzelauftrages herausstellen, dass die kalkulierten Dienstleistungen zur erfolgreichen Einführung des Systems nicht ausreichend sind, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers. Eine nachträgliche Beauftragung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen gegen Mehrpreis wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Gefordert wird:
- Projektmanagement
- Einbringung Neugerät
- Installation
- Systemabnahme
- Schulungen und Applikationsunterstützung
WARTUNGSVERTRAG
Vertragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Lieferung von mobilen Röntgen-C-Bögen auch der Abschluss dazugehöriger Wartungsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme. Bei der Einzelbeauftragung eines mobilen Röntgen-C-Bogens gemäß Rahmenvereinbarung wird immer ein dazugehöriger Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Wartungsverträge sollen über die folgenden Leistungsmerkmale verfügen:
- Mindestvertragslaufzeit: 10 Jahre
- Wartungsvertragsleistungen für den unter Abs. 3.1 beschriebenen Lieferumfang
- Erbringung Wartungsvertragsleistungen mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr.
- Telefon-Hotline mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Unterstützung bei technischen Fragestellungen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 048-140884
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vertragsabschluss Rahmenvereinbarung mit Ziehm Imaging GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ziehm Imaging GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 10
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH1Y1EFL2SMQ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/09/2023