579643-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
OJ S 161/2026 21/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
E-Mailsusanne.bahr@bielefeld.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
BeschreibungDas Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
Kennung des Verfahrens021b9ae2-3471-440e-8aa6-8846dc0e938c
Interne KennungZVS 2026 0292
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBielefeld
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDDYYNL11MY# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Beschreibung2. Auftragsmenge und Ausführungszeiten 2.1 Zugelassene Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten. Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt. Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben. Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein. 2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä. Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt. Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden. Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.
Interne KennungZVS 2026 0292
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBielefeld
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag beginnt zum 01.11.2026 und läuft mindestens bis zum 31.10.2028 mit einer Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate bis zum 31.10.2029 bzw. 31.10.2030, wenn nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2028 bzw. 31.10.2029 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 3. Fuhrpark und Geräte Der AN muss über einen ausreichend Fuhrpark zur Ausführung der Auftragsleistung verfügen. Dieser Fuhrpark muss mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge) mit einer Nutzlast von 3,5 t Minimum vorhalten, von denen mindestens eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet ist und eins als Abschlepp- und Bergungsfahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 t zum Abschleppen von LKWs . Diese Fahrzeuge müssen auch die beschädigungsfreie Sicherstellung und Bergung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm, blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen. Zudem muss wenigstens ein Brillenfahrzeug mit einer maximalen Höhe von 1,90 Metern vorhanden sein. Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein. 4. Mitarbeiter / Fahrpersonal Der AN und seine Angestellten, die mit Tätigkeiten für die Stadt Bielefeld betraut werden, müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeugen besitzen. Dazu gehören auch die erforderlichen Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvolt-fahrzeugen. Der AN trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der AN darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen. Weiterhin müssen der AN und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. 5. Sicherstellungsgelände Der AN muss über ein Sicherstellungsgelände zur Aufbewahrung der abgeschleppten Fahrzeuge verfügen. Das Sicherstellungsgelände muss sich innerhalb der Stadt Bielefeld befinden und insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut (ca. 500 m von der nächsten Haltestelle) erreichbar sein. Es muss für Ortsfremde leicht erkennbar (Beleuchtung, Hinweisschilder) und ausreichend ausgeleuchtet sein und Platz für mindestens 15 Fahrzeuge bis 3,5 t bieten. Die Fahrzeuge müssen dort derart gesichert verwahrt werden, dass unberechtigtes Entfernen ausgeschlossen ist, ebenso Beschädigungen durch Dritte. Ggf. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sind vor Vertragsbeginn zu Lasten des AN zu ergänzen. Ist noch kein Gelände vorhanden, ist nachzuweisen, dass mit Vertragsbeginn ein Gelände, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung steht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDas von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechen-de Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.1.2 Zuschlagsverbot für Ausschreibungen nach VGV Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEintrag im Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.2.1 Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBetriebs-/Firmenbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.1 Betriebsbeschreibung (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot) Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungs-fähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.2 Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot) Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, zu benennen. Vergleichbar sind Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.) mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80% der ausgeschriebenen Leistung. Die Referenz muss Angaben - zum Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners, Telefonnummer, E-Mail-Adresse - über die ausgeführten Leistungen und - einen Vermerk über die Dauer der Leistungserbringung enthalten. Die Referenz soll dem Angebot beigefüg werden. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen14/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote22/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags2.2.2 Erlaubnis für den Güterkraftverkehr Der AN benötigt die Erlaubnis für den GüKG (§ 3 Abs. 1 GüKG), welche spätestens von Auftragsbeginn für die Vertragserfüllung zur Verfügung zu stehen hat. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen. 2.2.3 Zulassungsbescheinigung Teil I der Abschleppfahrzeuge Für die zum Einsatz vorgesehenen Abschleppfahrzeuge muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen. Die noch anzuschaffenden Fahrzeuge müssen (soweit zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt) benannt werden und dann zum Vertragsbeginn mit Zulassungsbescheinigung Teil I zur Verfügung stehen. 2.3 Versicherungen Es müssen Haftpflicht-/Haftungsversicherungen, Betriebshaftpflicht u. Kfz-Transportversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegen, die die Stadt Bielefeld von jeglichen Ansprüchen aus den Abschleppvorgängen freistellen. Soweit im Schadenfall eine Versicherung nicht für den Schaden eintritt, kommt der AN dafür auf
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarung§ 17 VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer05711-31001-60
PostanschriftWerner-Bock-Str. 38
StadtBielefeld
Postleitzahl33602
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailsusanne.bahr@bielefeld.de
Telefon+49 521512058
Fax+49 521513350
Internetadressehttps://www.bielefeld.de/
Profil des Erwerbershttps://www.bielefeld.de/bekanntmachungen/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Str. 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514113094
Fax+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer05711-31001-60
PostanschriftWerner-Bock-Str. 38
StadtBielefeld
Postleitzahl33602
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
KontaktpersonSubmissionsstelle, 1. Etage, Zimmer 1.1.10
E-Mailausschreibungen@bielefeld.de
Telefon+49 521513106
Fax+49 521513350
Internetadressehttps://www.bielefeld.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4e11d8ee-27bd-4d6d-9bf3-4426e2957362  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/08/2026 00:19:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung579643-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe161/2026
Datum der Veröffentlichung21/08/2026