579728-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 220/2021 12/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: ZIB21.26@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2952
Fax: +49 2289910610-2952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
RV Erhebungsportal
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0536/21/VV : 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung des Erhebungsportals
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es wurde ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung und Anpassung des Erhebungsportals abgeschlossen. Die Leistungen werden basierend auf diesem Rahmenvertrag in Einzelaufträgen (Werk- und Dienstleistungen) durch den Bedarfsträger abgerufen. Darüber hinaus wird mit Abschluss des Rahmenvertrages die Wartung und Pflege des Erhebungsportals beauftragt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der aktuelle Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung des Erhebungsportals mit der Firma Werum Software & Systems AG endet am 05.11.2021. Derzeit werden noch von der Fa. Werum Entwicklungsarbeiten durchgeführt.
Die Rahmenbedingungen des OZG-Projekts und die damit verbundene zwingende Einführung der Umsetzung bis Ende 2022 (Vorgabe Onlinezugangsgesetz), erfordern den Abschluss der Leistungsdurchführung bis spätestens Ende 30.10.2022. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, aufgenommene und noch durchzuführende Arbeiten ohne Reibungsverluste (z.B. durch Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers) durchführen zu können.
Das Erhebungsportal ist historisch gewachsen und von Individual-Entwicklungen der Firma Werum gekennzeichnet. Der Bedarfsträger geht von einer notwendigen Einarbeitungszeit (Übernahmephase) für alternative Auftragnehmer von mindestens 4 Monaten (etwa. 80 Personentage) aus. Hiermit ständen vor dem Hintergrund des sehr engen Zeitfensters zur Realisierung der OZG-Anforderungen ca. 40% des Umsetzungszeitraums nicht zur Verfügung. Die Leistung kann in diesem Fall nicht rechtzeitig von einem alternativen Auftragnehmer erbracht werden.
Der Bedarfsträger verfügt aktuell über ein funktionierendes Erhebungsportal mit eingespielten und verlässlichen Prozessen in der Zusammenarbeit mit der Firma Werum. Ein Auftragnehmerwechsel gefährdet aus den o.g. Gründen unzumutbar die effiziente Erfüllung des öffentlichen Auftrags des Bedarfsträgers. Zudem ist unter den gegebenen Restriktionen kein realer und fairer Wettbewerb gegeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
RV Erhebungsportal
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Werum Software & Systems AG
Postanschrift: Wulf-Werum-Straße 3
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21337
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.menge@werum.de
Telefon: +49 41318307-555
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2021