Der aktuelle Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung des Erhebungsportals mit der Firma Werum Software & Systems AG endet am 05.11.2021. Derzeit werden noch von der Fa. Werum Entwicklungsarbeiten durchgeführt.
Die Rahmenbedingungen des OZG-Projekts und die damit verbundene zwingende Einführung der Umsetzung bis Ende 2022 (Vorgabe Onlinezugangsgesetz), erfordern den Abschluss der Leistungsdurchführung bis spätestens Ende 30.10.2022. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, aufgenommene und noch durchzuführende Arbeiten ohne Reibungsverluste (z.B. durch Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers) durchführen zu können.
Das Erhebungsportal ist historisch gewachsen und von Individual-Entwicklungen der Firma Werum gekennzeichnet. Der Bedarfsträger geht von einer notwendigen Einarbeitungszeit (Übernahmephase) für alternative Auftragnehmer von mindestens 4 Monaten (etwa. 80 Personentage) aus. Hiermit ständen vor dem Hintergrund des sehr engen Zeitfensters zur Realisierung der OZG-Anforderungen ca. 40% des Umsetzungszeitraums nicht zur Verfügung. Die Leistung kann in diesem Fall nicht rechtzeitig von einem alternativen Auftragnehmer erbracht werden.
Der Bedarfsträger verfügt aktuell über ein funktionierendes Erhebungsportal mit eingespielten und verlässlichen Prozessen in der Zusammenarbeit mit der Firma Werum. Ein Auftragnehmerwechsel gefährdet aus den o.g. Gründen unzumutbar die effiziente Erfüllung des öffentlichen Auftrags des Bedarfsträgers. Zudem ist unter den gegebenen Restriktionen kein realer und fairer Wettbewerb gegeben.