579900-2021 - ErgebnisDeutschland-Au i. d. Hallertau: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 220/2021 12/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Wasserversorgung Hallertau
Postanschrift: Wolnzacher Straße 6
Ort: Au i. d. Hallertau
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvwv-hallertau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
TNW_ZVWV Hallertau - Vermessung Verbandsgebiet - Beratungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 240/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
Gegenstand des Auftrags ist das Erfassen sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücks - und Geschossflächen im Verbandsgebiet sowie der Erlass von Beitrages- und Verbesserungsbescheiden gemäß dem in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71336000 Unterstützende technische Tätigkeiten, 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen, 71355000 Vermessungsarbeiten, 71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste, 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich, 71356300 Technische Unterstützung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21B Freising
Hauptort der Ausführung: Zweckverband Wasserversorgung Hallertau Wolnzacher Straße 6 84072 Au i.d.Hallertau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat seinen Sitz in Mainburg und zählt zu seinen Mitgliedern den Markt Au i.d.Hallertau, die Gemeinde Högertshausen, die Gemeinde Rudelzhausen, die Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Volkenschwand, die Stadt Mainburg, die Gemeinde Obersüßbach, die Stadt Geisenfeld sowie den Markt Wolnzach, gelegen in den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d.Ilm.
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Der Zweckverband hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
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Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes wurde am 14.12.2016 veröffentlicht. Zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder wenn sie tatsächlich angeschlossen sind.
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Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Zur Vorbereitung des Erlasses von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden sind sämtliche beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen im Verbandsgebiet zu erfassen. Je beitragspflichtigem Grundstück/Anwesen (ca. 11.000) sind Aufmaße zu erstellen. Im Rahmen der Vorbereitung sind die Anschlussnehmer durch Informationsschreiben und Informationsveranstaltungen vor Ort entsprechend zu informieren. Nach Abschluss der Flächenermittlungen sind auf Basis des Bescheidmusters des Zweckverbandes verteilt auf 6-8 Jahre in drei Chargen Beitragsbescheide (insgesamt ca. 33.000) zu erstellen. Des Weiteren sind die nach dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlichen Nacherhebungsbescheide unter Durchsicht der Aktenlage der letzten 25 Jahre in Abstimmung mit dem Zweckverband und bei Bedarf mit den Gemeinden zu erlassen. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung geregelt.
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Mit der Erbringung dieser Leistungen wird ein Unternehmen mit entsprechender einschlägiger Erfahrung und personeller Kapazität beauftragt. An fachlicher Qualifikation sind unter anderem Vermessungsingenieurleistungen, Erfahrungen im Beitragswesen und Kenntnisse im KAG gefordert.
Mit den Leistungen soll nach Auftragserteilung Anfang 2022 begonnen werden. Die Vermessungsleistungen dürften einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch nehmen. Die Vertragslaufzeit insgesamt wird mit ca. 6-8 Jahren veranschlagt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan und Zeitplan / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung und fachliche Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Satzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau (BGS-WAS und WAS) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 178-463872
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 240/212
Bezeichnung des Auftrags:
TNW_ZVWV Hallertau - Vermessung Verbandsgebiet - Beratungsleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRLPW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/11/2021