Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat seinen Sitz in Mainburg und zählt zu seinen Mitgliedern den Markt Au i.d.Hallertau, die Gemeinde Högertshausen, die Gemeinde Rudelzhausen, die Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Volkenschwand, die Stadt Mainburg, die Gemeinde Obersüßbach, die Stadt Geisenfeld sowie den Markt Wolnzach, gelegen in den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d.Ilm.
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Der Zweckverband hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
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Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes wurde am 14.12.2016 veröffentlicht. Zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder wenn sie tatsächlich angeschlossen sind.
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Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Zur Vorbereitung des Erlasses von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden sind sämtliche beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen im Verbandsgebiet zu erfassen. Je beitragspflichtigem Grundstück/Anwesen (ca. 11.000) sind Aufmaße zu erstellen. Im Rahmen der Vorbereitung sind die Anschlussnehmer durch Informationsschreiben und Informationsveranstaltungen vor Ort entsprechend zu informieren. Nach Abschluss der Flächenermittlungen sind auf Basis des Bescheidmusters des Zweckverbandes verteilt auf 6-8 Jahre in drei Chargen Beitragsbescheide (insgesamt ca. 33.000) zu erstellen. Des Weiteren sind die nach dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlichen Nacherhebungsbescheide unter Durchsicht der Aktenlage der letzten 25 Jahre in Abstimmung mit dem Zweckverband und bei Bedarf mit den Gemeinden zu erlassen. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung geregelt.
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Mit der Erbringung dieser Leistungen wird ein Unternehmen mit entsprechender einschlägiger Erfahrung und personeller Kapazität beauftragt. An fachlicher Qualifikation sind unter anderem Vermessungsingenieurleistungen, Erfahrungen im Beitragswesen und Kenntnisse im KAG gefordert.
Mit den Leistungen soll nach Auftragserteilung Anfang 2022 begonnen werden. Die Vermessungsleistungen dürften einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch nehmen. Die Vertragslaufzeit insgesamt wird mit ca. 6-8 Jahren veranschlagt.