Hauptort der Ausführung:
08352 Raschau-Markersbach, OT Raschau - Altablagerung "Am Knochen"
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der sich aus unterschiedlichem Haldenmaterial sowie Ablagerung von Industrieabfällen und Hausmüll zusammensetzende Altstandort ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sanieren, wobei vor allem den Belangen der Standsicherheit und Umweltrelevanz über Grenzwerten liegender Stoffe durch die Ausbildung notwendiger Stützkörper und Abdichtungen Rechnung zu tragen ist..
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 25/01/2021Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Vollzug der Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen vom 5. März 2015 (RL IWB/2015) AKZ: 91100240
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 01/2021
Bezeichnung des Auftrags:
Altablagerung am Knochen in Raschau-Markersbach OT Raschau
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 25/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: TS Bau GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 3 494 389,26 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
- Lagerplatzgebühren für Zwischenlagerung.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Ergebnis eines Sanierungsaudits wurde das Abdecksystem geändert und die Planung entsprechend überarbeitet. Damit war das Material für die Trag- und Ausgleichsschicht nicht mehr erforderlich. Entsprechend dazu wurde die Leistung am 10.03.2023 teilgekündigt. Es erfolgte eine Prüfung in wie weit das Material anders Verwendung finden kann. Es ergab sich keine zeitnahe Lösung worauf das Material beim Lieferanten gelagert wurde und zusätzliche Lagerkosten entstanden sind. Nach langen Bemühungen wurde eine Vereinbarung mit den Kreiswerken Apolda in Thüringen getroffen welche das Material zur Profilierung und als Trag- und Ausgleichsschicht nutzen können. Es ergab sich für die Entsorgung ein Einheitspreis von 26,00 €/t und insgesamt eine Kosteneinsparung für die Entsorgung von 317.240 €. Um das Sanierungsziel nicht zu gefährden wird die Leistung nicht separat ausgeschrieben. Die Leistung für die Zwischenlagerung ist an die die TS Bau GmbH zu vergeben.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)