580246-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 220/2021 12/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias Wistuba
E-Mail: OBM-Team-Mitte@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27590
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Aufgaben des Planers
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, opt. Lph 5-7, 9 (Ingenieurbauwerke und Tragwerk)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/10/2017 Ende: 31/12/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 203-419374

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEI27590_92256342
Bezeichnung des Auftrags:
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, ot. 4-7
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
16/10/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung: Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aufgaben des Planers
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind Schallschutzwände (überwiegend mit 2,0 m Höhe über SO) sowie Niedrigschallschutzwände (nSSW) zu planen. Die einzelnen Standorte sind in einer Übersichtskarte aufgezeigt sowie in einer detaillierten Liste der vorgesehenen Maßnahmen erfasst. Insgesamt handelt es sich um 28 Teilabschnitte zwischen Bingen/Rüdesheim und nördlich Koblenz. Der Planer hat die Aufgabe die Maßnahmen, die durch den Schallschutzplaner in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt wurden, zunächst auf bauliche Umsetzbarkeit zu überprüfen (bspw. Hindernisse in der Örtlichkeit, Beachtung dass die Maßnahmen ausschließlich auf Bahngelände errichtet werden können usw.). Die sich daraus ergebenden Konfliktpunkte sind dem Auftraggeber aufzuzeigen und auch bilateral mit dem Schallschutzplaner abzugleichen.
Planung LSW im Mittelrheintal, Lph 1-4, opt. Lph 5-7, 9 (Ingenieurbauwerke und Tragwerk)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/10/2017 Ende: 31/12/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT21: Mehraufwand für die Überarbeitung der Entwurfsstatiken
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund der Anschlüsse der Stahltorsionsbalkenmuss die Statik in der Entwurfsplanung angepasst werden. Die statische Analyse für Rüdesheim war zunächst exemplarisch gefordert. Nun müssen aber auch alle weiteren Bauwerke geprüft sowie die Entwurfsstatiken angepasst werden.
Die Leistungen sind gemäß HOAI §52 Lph1-4 äquivalent und notwendig. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da im Zuge der Projektbearbeitung bereits erarbeitete Erkenntnisse sowie Grundlagen wiederholt zu klären sind. Stattgefundene Abstimmungen sowie örtliche Kenntnisse inklusive Kontakte mit Projektbeteiligten sind erneut durchzuführen. Zudem müsste eine erhebliche Neueinweisung durchgeführt werden, welche eine Verzögerung von mindestens vier Wochen zur Folge hat.
Das beauftragte Unternehmen ist mit der umfänglichen Steuerungsleistung beauftragt. Die Durchführung der Leistungen
beinhaltet Abhängigkeiten und Schnittstellen, welche nicht durch einen anderen Auftragnehmer stattfinden können.
VII.2.3.
Preiserhöhung