Kurze Beschreibung
Planungsleistungen zur Umsetzung passive Lärmvorsorgemaßnahmen S6 1. Baustufe
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Ermittlung, Dokumentation, Begleitung und Abrechnung von passiven Lärmvorsorgemaßnahmen gemäß 24. BImSchV. Dabei ist die Richtlinie für die Anwendung der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung bei Schienenverkehrslärm, die sogenannte Akustik 23 der Deutschen Bahn AG zu beachten.
Abweichungen von der Akustik 23 in der Bearbeitung sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zugelassen.
Wichtiger Bestandteil der Leistung ist ebenfalls die Beratung und Betreuung der Anspruchsberechtigten, der beteiligten Behörden sowie der beauftragten Fachfirmen.