Beschreibung der Beschaffung
Der zu erneuernde Bereich liegt auf der Strecke 5310 zwischen Donauwörth und Treuchtlingen im Landkreis Donau-Ries. Der Umbaubereich erstreckt sich ca. von km 4,37-km 8,33. Die freie Strecke ist nur schwer zugänglich. Es gibt keine parallel verlaufenden Straßen oder Wege. Die Strecke ist nur über die Kreuzungspunkte (Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen) erreichbar. Teilweise ist im Bereich der Strecke Dammlage. Entlang der freien Strecke zwischen Donauwörth und Mündling sind im Umbaubereich keine Weichen vorhanden. Die nächstliegenden Weichen befinden sich im Bf Donauwörth und im Bfu Mündling. Die zweigleisige, elektrifizierte Strecke gehört zum Zuständigkeitsbereich des DB Netzbezirks Augsburg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt beträgt nach VzG 160 km/h. Die Strecke ist gemäß Infrastrukturregister der DB Netz AG dem TEN-Kernnetz zugeordnet und gehört der Streckenkategorie P4/F1 an.
Für die Inbetriebnahme der neuen Oberleitungsanlage ist eine Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV erforderlich. Folgende Brückenbauwerke in Form von Eisenbahnüberführungen (EÜ) und Straßenüberführungen (SÜ) befinden sich im Umbaubereich: EÜ km 4,409, SÜ km 4,759, EÜ km 5,181, EÜ km 5,723, EÜ km 6,417, EÜ km 6,738, EÜ km 7,354, EÜ km 8,093. Die Lage der vorhandenen Ingenieurbauwerke ist in den Oberleitungslageplänen aus Anlage 12 ersichtlich.
Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 12 zu entnehmen. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Ein eventueller Bedarf von zusätzlichen Sperrpausen kann nur in Ausnahmefällen mit einem Vorlauf von mindestens 33 Wochen angemeldet werden. Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene
Gleis bzw. der Arbeitsraum durch den Auftraggeber gesperrt oder entsprechend gesichert werden.
Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Der Betra-Antrag wird unter Angabe der Örtlichkeit und der geplanten Maßnahme
durch die örtliche BÜW gestellt. Betrieblich bedingte Änderungen von Sperrpausen sind möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.).
Es handelt sich um folgende Leistungen:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.