Beschreibung der Beschaffung
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, innerhalb von 45 Minuten nach telefonischer Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch an Sonn- und Feiertagen) am Einsatzort einzutreffen und gemäß Weisung der Beamten am Einsatzort zu verfahren.
Die/Der Auftragnehmende stellt zu allen Zeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher.
Die/Der Auftragnehmende stellt die zur Durchführung eines Auftrages erforderlichen qualifizierten und entsprechend geschulten Fachkräfte und Arbeitsmittel. Eine Mitarbeit der Beamten vor Ort ist nicht vorgesehen.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen, das heißt, dass alle benötigten Materialien, Werk-zeuge etc. mitgeführt werden.
Die/Der Auftragnehmende stellt sicher, dass in dem vom Auftraggeber angegebenen Gebiet mindestens zwei Aufträge gleichzeitig erledigt werden können.
Die Weitergabe von Aufträgen an nicht im Angebot benannte Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.