Zusätzliche Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Eintragung in das Handelsregister;
2. Eintragung in die Handwerksrolle;
3. Eintragung in das Berufsregister;
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall;
5. Nachweis für Arbeiten im innerstädtischen Schienennahverkehr in Gleisanlagen mit Stromschiene;
6. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB § 123 und 124 gegen ihn oder seine
Mitarbeiter vorliegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. schriftlicher Nachweis;
2. schriftlicher Nachweis;
3. schriftlicher Nachweis;
4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice;
5. Referenzliste für Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre;
6. Eigenerklärung.
Bereits qualifizierte Unternehmen müssen nur bei geänderten Daten neue Nachweise einreichen. Bei
unveränderten Unterlagen gilt die bestehende Qualifizierung unbefristet weiter.
Vorhergehende Veröffentlichung: 2017/S147-305667 03.08.2017
Anträge auf Aufnahme in das Prüfsystem sind postalisch an die Anschrift gem. Pkt. I.1) zu stellen.