Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zusätzliche Planungsleistungen sind vom AN zu erbringen, um etwaige Schnittstellen in der Planung zu vermeiden; der AN ist
für die Erbringung der gesamthaften Planungsleistungen verantwortlich und liegt in seinem Verantwortungsbereich. Ein Wechsel
des AN's zur Erbringung dieser zusätzlichen Planungsleistung ist nicht zielführend und kann aufgrund der Bestandsplanthematik
und den auf das Projekt gesperrten Bestandsplänen nicht von einem anderen AN erbracht werden