Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
In der Ausschreibung 17FEI28441 für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung zur EÜ
Schwillach wurde als Vorzugslösung aus der Vorplanung ein Sprengwerk genannt, welches zu beplanen ist. Zu Beginn der
Entwurfsplanung wurde im nachhinein festgestellt, dass schwierige Gründungsbedingungen vorliegen. Daher wurde in
Abstimmung mit dem AG entschieden, in der weiteren Planung einen Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise zu planen. Hierfür
waren vor Beginn der EP Teilleistungen der Vorplanung für die Lösungsfindung der neuen Bauwerkskonstruktion erforderlich.
Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit
Synergieeffekte.