582826-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
OJ S 204/2022 21/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: stadtwerke-stuttgart_moeblierung@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe der Möblierung für den neuen Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/558
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe der Möblierung für den neuen Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH.
Die Möblierungsleistungen beinhaltet im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Höhenverstellbare Schreibtische in verschieden Größen;
- Bürostühle mit automatischer Gasfederung und einfache Bedienbarkeit;
- Akustikscreens aus recycelten Materialien für Schreibtische;
- Ausstattung von Raum-in-Raum-Lösungen mit Besprechungstischen und Stühlen für 2-6 Personen;
- Ausstattung von Konferenzräumen mit repräsentativen und flexiblen Besprechungs-tischen und -stühlen für 12-18 Personen;
- Ausstattung von informellen Besprechungsmöglichkeiten mit Loungemöbeln (Sofa, Sessel, Baustelltisch);
- Locker;
- Kleinmaterialien wie Whiteboards, Akustikpanel, Lockerboxen.
Die Möblierungsleistungen umfassen neben der Lieferung der Möbel auch deren funktions-fähige Montage, Anschluss und Aufstellung sowie die fachgerechte Entsorgung von Verpackungen. Durch den Auftragnehmer sind zudem detaillierte Stell- und Montagepläne mit Positionszuordnungen zu erstellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt "Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen" als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Beim Objekt Kesselstraße 23 handelt es sich um ein großes, zusammenhängendes Gebäude mit angrenzendem Außenbereich, welches in mehreren Bauabschnitten geplant und errichtet wurde und sich in drei Bauteile gliedert:
1. Der Bauteil "Büro" mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
2. Der Bauteil "Lager" mit drei oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß soll auf allen Geschoßen innenräumlich durch partielle Einbauten den Anforderungen der Nutzer angepasst werden.
3. Der eingeschossige und nicht unterkellerte Bauteil "Werkstatt" muss den umfangreichen Anforderungen des neuen Nutzers entsprechend umgebaut und ertüchtigt wer-den.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil "Büro" den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 090-248866
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/10/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ65YJ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/10/2022