Beschreibung der Beschaffung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 01.12.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von vier Jahren bis zum 30.11.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre einschließlich des 1. Halbjahrs 2021 ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. 125.000 EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Mit Blick auf das gesamtpandemische Geschehen und den Vormarsch von SARS-CoV-2-Varianten mit möglichen Auswirkungen auf das Bestattungsaufkommen wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Leistungsabrufe) auf 550.000 EUR netto festgelegt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bewegt sich damit 10 Prozent über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.