583051-2021 - ErgebnisDeutschland-Dinkelsbühl: Dienstleistungen des Bestattungswesens
OJ S 221/2021 15/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Postanschrift: Segringer Straße 30
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinkelsbuehl.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98370000 Dienstleistungen des Bestattungswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.12.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.11.2025 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98371000 Bestattungsdienste, 98371110 Beerdigungsdienste, 98371200 Bestattungsunternehmen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Hauptort der Ausführung: — Friedhof Dinkelsbühl, Mönchsrother Straße 19, 91550 Dinkelsbühl — Friedhof Weidelbach, Fl.-Nr. 432, 91550 Dinkelsbühl
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 01.12.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von vier Jahren bis zum 30.11.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von zwei Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre einschließlich des 1. Halbjahrs 2021 ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. 125.000 EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Mit Blick auf das gesamtpandemische Geschehen und den Vormarsch von SARS-CoV-2-Varianten mit möglichen Auswirkungen auf das Bestattungsaufkommen wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Leistungsabrufe) auf 550.000 EUR netto festgelegt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung bewegt sich damit 10 Prozent über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Eintragung „0,01 EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 153-407243
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach – 12/2021 bis 11/2025
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bestattungen Wendel e.K.
Postanschrift: Mönchsrother Straße 12
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
E-Mail: info@wendel-bestattungen.de
Telefon: +49 985160-55
Fax: +49 985160-56
Internet-Adresse: https://bestattungen-wendel.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 550 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/11/2021