Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung von entbeinten Rindfleisch-Teilstücken oder von entbeinten und schockgefrorenen Rindfleisch-Teilstücken, deren Verpackung, Anlieferung und Einlagerung für die Intervention (im Folgenden Ware). Der Auftragnehmer nimmt die Ware auf gesonderten Einzelauftrag als Zerlegebetrieb in Empfang und wird sie unter Beachtung der in § 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sowie weiteren Vertragsbestandteilen beschriebenen besonderen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verarbeiten. Die Zerlegungsarbeiten erfolgen als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013. Diese wird im Falle eines Preisverfalles und der daraus resultierenden Eröffnung einer Interventionsmaßnahme durch die EU-Kommission relevant. Ob und in welchem Umfang die Ankaufsmaßnahme genutzt wird, ist vorher nicht bekannt. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet dementsprechend weder eine Verpflichtung für den Auftragnehmer, Zerlegekapazität vorzuhalten, noch eine Verpflichtung für den Auftraggeber, die Leistungen des Aufragnehmers in Anspruch zu nehmen. Ein Auftragsvolumen kann vorab nicht angegeben werden.