Zusätzliche Angaben
Der unter I.1 angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 19 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachtpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand dem VgV sowie des ThuerVgG.
Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal (
https://www.evergabe-online.de) abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal. Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich. Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.