Zusätzliche Angaben
Geforderte Nachweise
- ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren)
- ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; vorzulegen als GmbH bzw. PartGmbB (soweit erforderlich)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt*in) bzw. Bauvorlageberechtigung, jeweils NICHT ÄLTER ALS 6 MONATE bzw. gültig für das Jahr 2020
- Erklärung zur örtlichen Präsenz während der Dienstleistung (siehe Bewerbungsbogen)
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu § 123 und § 124 GWB (siehe Bewerberbogen S. 8), Nichtvorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen nur für Teilleistungen sowie Mehrfachbewerbungen führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Nachweis der beruflichen Befähigung
Je ein realisiertes Referenzprojekt mit folgenden Mindestkriterien ist nachweisen:
- öffentliches Bauvorhaben, bevorzugt aus dem Bereich Museum, Ausstellung, Theaterbereiche
- öffentliches Bauvorhaben, bei dem besondere denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen waren.
jeweils mit Einstufung in Honorarzone III oder höher
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit dargelegt werden kann, dass diese in leitender Position erbracht worden sind.
Der Bewerbung sind die o.g. Unterlagen beizufügen.
Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber, entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros. Bewerber, die bis zum genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme nicht mehr berechtigt. Für diese Fälle werden Nachrücker bestimmt.
Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI 2013 § 34 LPH 2-5) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Bei einem Planungswettbewerb, der nach den Vorgaben der VgV durchgeführt wurde und bei dem sich der Auslober verpflichtet hat, einen der Preisträger zu beauftragen, muss er alle Preisträger zu Verhandlungen über die Auftragsvergabe auffordern (VgV § 14 Abs. 8).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Sie erstreckt sich in der Regel mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.
Die Planungsleistungen werden sodann nach der HOAI 2013 vergeben. Die Teilnehmer des Wettbewerbsverfahrens verpflichten sich, im Falle einer weiteren Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und diese durchzuführen.
Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV durchgeführt. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig.
Weitere Termine (voraussichtlich):
Versand der Wettbewerbsunterlagen: spätestens KW 41/2020
Rückfragen: Ende KW 43/2020 (Eingang)
Preisrichtervorbesprechung und Rückfragen-Kolloquium: KW 44/2020
Abgabe der Planunterlagen: 27.11.2020
Abgabe des Modells: 04.12.2020
Vorprüfung: bis KW 04/2021
Preisgerichtssitzung: spätestens KW 04/05/2021
Information der Teilnehmer: Einen Tag nach der Entscheidung