584194-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Schmelzvorrichtungen – Laserstrahl-Pulverschmelzanlage
OJ S 162/2026 24/08/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
E-Mailm.kort@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLaserstrahl-Pulverschmelzanlage
BeschreibungLaserstrahl-Pulverschmelzanlage
Kennung des Verfahrens2b849179-d1fc-416b-8890-57c075425db8
Interne KennungI50/42408225
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42664000 Schmelzvorrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelLaserstrahl-Pulverschmelzanlage
BeschreibungLaserstrahl-Pulverschmelzanlage
Interne KennungI50/42408225
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42664000 Schmelzvorrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenLaserstrahl-Pulverschmelzanlage
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns21/08/2026
Enddatum der Laufzeit28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Innovationsfördernde AuftragsvergabeDie in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungEs handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Firma Aconity3D ist der einzige Hersteller von PBF-LB Anlagen, bei dem eine klare Ausrichtung auf die Forschung, bzw. die Verarbeitung unkonventioneller Materialien erkennbar ist. Dieser Hersteller ist darüber hinaus auch der Einzige, der offiziell und seit mehreren Jahren ein Multimaterial-Pulverauftragssystem anbietet, auch wenn die Firma Nikon SLM Solutions seit einigen Jahren an der Entwicklung eines solchen Systems arbeitet (zusammen mit dem Fraunhofer ICGV). Das Anlagenmodell der Firma Aconity3D, welches sämtliche definierten technischen Anforderungen erfüllt, ist das Aconity Midi+ System. Es verfügt über einen zylindrischen Bauraum mit einem Durchmesser und einer Höhe von jeweils 250 mm, wobei eine Verkleinerung auf 170, 100 oder 55 mm Durchmesser möglich ist. Eine Beheizung ist entweder resistiv bis 500 °C oder induktiv bis 1000 °C möglich, wobei nur die resistive Variante die gesamte Baufläche heizen kann. Es können bis zu 4 Laser mit einer Laserleistung von 200, 400, 500, 1000, 1200 oder 1500 W ausgerüstet werden. Zusätzlich werden grüne und blaue Laser, sowie Laser mit besonderen Strahlprofilen angeboten. Eine Um- oder Nachrüstung ist jederzeit möglich. Der Strahldurchmesser der Laser kann im Bereich von 80 bis 500 µm frei variiert werden. Eine verfügbare Langzeit-Filtereinheit filtert alle gefährlichen Stoffe aus den Prozessabgasen, sodass diese gefahrlos nach außen abgeführt werden können. Die Anlage kann mit einem trommelbasierten Multimaterial-Pulverauftragssystem ausgestattet werden, welches die Verarbeitung von bis zu 3 Materialien gleichzeitig ermöglicht. Weitere besondere Merkmale sind diverse Optionen zur Prozessüberwachung, wie koaxiale und non-koaxiale Bildgebung, Infrarotkameras oder Pyrometrie, sowie Hochgeschwindigkeitskameras. Dadurch ist eine detaillierte Überwachung und Analyse des Prozesses möglich. Zudem stehen mehrere Schnittstellen für Sensorik/Messtechnik zur Verfügung, wodurch auch eigene Analytik in den Prozessablauf integriert werden kann. Die Anlagensoftware ermöglicht eine vollständig freie Programmierung sämtlicher Prozessparameter, sowie die Auslesung aller Sensor- und Prozessdaten über eine Software-Schnittstelle. Zusätzlich zu der sehr einfachen Reinigbarkeit der Prozesskammer, ist diese an- und abdockbar, wodurch die Verwendung mehrerer Prozesskammern für einen schnellen Materialwechsel möglich wird. Sollte es die Anlagenauslastung jemals erfordern, könnte somit die Nutzungskapazität durch eine weitere Prozesskammer relativ einfach und kosteneffizient erhöht werden. Zuletzt bietet Aconity3D auch alle für die Nutzung der Anlage notwendigen Peripherien an. Dazu gehören ein kompatibles und ebenfalls einfach zu reinigendes Siebesystem, welches unter Inertgas arbeiten kann. Ebenso wird ein Zyklonabscheider und ein pulversicherer Trockensauger angeboten. Für die Verarbeitung von besonders gefährlichen Pulvern (z.B. Nickel-Pulver) kann der Zyklonabscheider direkt an die Prozesskammer (mit Glovebox-Einheit) angeschlossen werden, wodurch eine Absaugung des Pulvers im geschlossenen Kammerzustand möglich wird. Kein anderer Hersteller bietet ein vergleichbares, oder allgemein den technischen Anforderungen nahekommendes System an. Insbesondere die Anforderungen an eine Bauraumheizung und ein Multimaterialsystem werden ausschließlich von Aconity3D erfüllt, wobei deren Anlagenarchitektur, die modulare Bauweise, die freie Konfigurierbarkeit und die Menge an verfügbaren Optionen insgesamt einzigartig sind. Da nur ein bestimmtes Unternehmen – Aconity3D – aus technischen Gründen die Leistung erbringen kann, liegt ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV vor.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH
RegistrierungsnummerDE 122624631 USt-ID
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonM-EI
E-Mailm.kort@fz-juelich.de
Telefon+492461 613053
Internetadressehttps://www.fz-juelich.de/de
Profil des Erwerbershttps://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftBundeskanzlerplatz 1
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungAconity3D GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE295160526
PostanschriftAn den Glaswerken 2
StadtHerzogenrath
Postleitzahl52134
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@aconity3d.com
Telefon+49 2406 92749-0
Internetadressehttps://aconity3d.com/
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge8b6f913-1051-44f7-af5e-8d9677d70916  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/08/2026 12:32:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung584194-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe162/2026
Datum der Veröffentlichung24/08/2026