Zusätzliche Angaben
zu Pkt. II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der eingereichten Arbeitsprobe, der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 500 Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Arbeitsprobe Zeitungsanzeige/Webcontent" zu 20 % und das Kriterium "Präsentation der Strategie" zu 40 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag "Auftragsbezogenen Zuschlagskriterien" dargestellten Punktebewertung ein. Eine nicht eingereichte Arbeitsprobe wird mit 0 Punkten bewertet. Eine Bewertung der Arbeitsprobe mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren/Wettbewerb. Es erfolgt keine Vergütung der Arbeitsprobe/Präsentation seitens der LMBV.
Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 40 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag".
Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird.
weitere zusätzliche Angaben:
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 685.680,00 EUR
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf). Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt.
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- bepreistes Leistungsverzeichnis (2023 bis 2027)
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt LMBV-Datensicherheit "Verpflichtungserklärung zum Datenschutz"
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachunternehmer
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.