584929-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.- A. - Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt Iden, Sicherheitskoordinationsleistungen
OJ S 163/2026 25/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mailvergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.- A. - Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt Iden, Sicherheitskoordinationsleistungen
BeschreibungDas Land Sachsen- Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden "ÜBS") modernisieren, um eine anerkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall- Anlage ist der technologische Prozess der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit special needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder.Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und service-freundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der Vorbildfunktion eine große Rolle. Emissionsarme Stallböden entsprechend dem Stand der Technik als Umwelt- und Klimaschutz- Leistung sind vorgesehen.
Kennung des Verfahrens751b9e59-f933-4f78-a99b-92c5f05aaa9d
Interne Kennung349/26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtIden
Postleitzahl39606
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMUQA#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrugvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruptionvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeitvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltervgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.- A. - Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt Iden, Sicherheitskoordinationsleistungen
BeschreibungIm Zentrum für Tierhaltung und Technik der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt (LLG) in Iden werden Fragen zur Tierhaltung und Tierzucht untersucht. Hierbei geht es beispielsweise um tier- und umweltgerechte Haltungsverfahren sowie eine gesundheits- und leistungsfördernde, umweltschonende Fütterung. Teil der LLG sind die Überbetriebliche Ausbildungsstätte und der Landwirtschaftliche Betrieb. Der Betrieb hält rund 400 Milchkühe, ebenso wie 120 Mutterkühe, 90 Sauen, 900 Mastschweine und 300 Mutterschafe. Der Landwirtschaftliche Betrieb Iden ist nicht nur Produktionsstätte, sondern auch Standort für die überbetriebliche Ausbildung für Landwirte/ Tierwirte der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen- Anhalt sowie Basis für das Durchführen umfangreicher praxisorientierter Versuche. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Milchviehhaltung/-management für Landwirte, Tierhalter, Beschäftigte landwirtschaftlicher Betriebe, Berater, Studenten werden organisiert und durchgeführt. Sämtliche weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung349/26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtIden
Postleitzahl39606
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: - D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt und - D.4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsVersicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR. Die Deckungssummen müssen eine mindestens zweifache Maximierung aufweisen. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz zu den vorgenannten Konditionen ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums3.1 Geeignete Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei geeignete Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Referenzaufträge müssen geeignet sein, d. h. sie müssen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Geeignete Referenzleistungen liegen vor, wenn - Sicherheitskoordinationsleistungen im Sinne des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) erbracht wurden, - die Sicherheitskoordinationsleistungen innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und - der durch Sicherheitskoordinationsleistung im Referenzauftrag erbrachte Auftragswert mindestens 10.000,00 EUR brutto beträgt. Die vorstehenden Mindestkriterien müssen durch jeweils eine Referenz erbracht werden. Der Nachweis der einzelnen Mindestkriterien durch mehrere Referenzen ist nicht zulässig. Der Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische Fachkräfte - Qualifizierter vorgesehener (stellvertretender) Projektleiter - § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens als technische Fachkräfte einen - einen qualifizierten Sicherheitskoordinator als Projektleiter und - einen qualifizierten Sicherheitskoordinator als stellvertretenden Projektleiter nachweisen. Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Zum Nachweis der Qualifikation müssen sowohl für den vorgesehenen Projektleiter als auch für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse (Nr. 3.2.1), - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Nr. 3.2.2), - spezielle Koordinationskenntnisse (Nr. 3.2.2) und - Berufserfahrungen (Nr. 3.2.2) nach Nr. 4 der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen in der Fassung zum 27.03.2003 (RAB 30) i. V. m. § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) nachgewiesen werden. Der Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, speziellen Koordinationskenntnisse sowie Berufserfahrung kann nach den Vorgaben der Nr. 3.2.2 dieser Anlage gemeinsam erbracht werden. Zur Zuordnung der Qualifikation sind für die Personen des vorgesehenen Projektleiters sowie des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters jeweils folgende Angaben zu machen: - Vor- und Nachname, - Einsatz als vorgesehener (stellvertretender) Projektleiter und - Unternehmenszugehörigkeit (Unternehmen, Sitz, Anschrift). Welcher Nachweis im Einzelnen gefordert ist, entnehmen Sie den nachstehenden Angaben zu den Nr. 3.2.1 bis 3.2.4. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 3.2.1 Qualifikation des vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiters - Baufachliche Kenntnisse Zum Nachweis der baufachlichen Kenntnisse haben der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) sowohl für den Projektleiter als auch für den stellvertretenden Projektleiter eine baufachliche Berufsausbildung nachzuweisen. Die baufachliche Berufsausbildung kann jeweils durch die Vorlage eines der nachbenannten Qualifikationsnachweise erbracht werden: - abgeschlossenes Studium der Architektur; - abgeschlossenes Studium des Ingenieurwesens; - abgeschlossene Ausbildung zum Techniker in den Bereichen der Bautechnik (Schwerpunkt Hoch- Tief- oder Ausbau) oder vergleichbar; - abgeschlossene Meisterprüfung in bau- bzw. baunahen Gewerken; oder - abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Polier. Der Nachweis über die baufachlichen Kenntnisse ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis ist durch Angaben in der Eigenerklärung und durch die Übermittlung des jeweiligen einschlägigen Qualifikationsnachweises in elektronischer Form zu erbringen. Die Eigenerklärung und der Qualifikationsnachweis sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums3.2.2 Qualifikation des vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiters - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse Zum Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, speziellen Koordinatorenkenntnisse und Berufserfahrung haben der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) sowohl für den Projektleiter als auch für den stellvertretenden Projektleiter die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Als Nachweise werden für - die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse ein Qualifikationsnachweis in Gestalt einer abgeschlossenen Fort-, Aus- oder Weiterbildung (Zeugnis, Bescheinigung oder vergleichbar) akzeptiert, der erkennen lässt, dass durch die Fort-, Aus- oder Weiterbildung die wesentlichen Lehrinhalte nach Anlage B zur RAB 30 vermittelt wurden; - die speziellen Koordinatorenkenntnisse ein Qualifikationsnachweis in Gestalt einer abgeschlossenen Fort-, Aus- oder Weiterbildung (Zeugnis, Bescheinigung oder vergleichbar) akzeptiert, der erkennen lässt, dass durch die Fort-, Aus- oder Weiterbildung die wesentlichen Lehrinhalte nach Anlage C zur RAB 30 vermittelt wurden; - die Berufserfahrung der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Planung und/oder Bauausführung akzeptiert, wobei als Nachweis zunächst eine Eigenerklärung zu - einem Arbeitszeugnis/mehreren Arbeitszeugnissen ausreicht, das/die eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Planung und/oder Bauausführung ausweist/ausweisen; - einer Bescheinigung aus laufendem Anstellungsverhältnis/mehreren Bescheinigungen aus laufenden Anstellungsverhältnissen ausreicht, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Planung und/oder Bauausführung ausweist/ausweisen; und - Referenzen zu Planungs- und Bauvorhaben ausreicht. Die Referenz muss oder die Referenzen müssen eine fortlaufende zweijährige Tätigkeit ausweisen. Eine Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand ist nicht vorausgesetzt. Gleichzeitig können, sofern die Unternehmensreferenzen im Sinne der Nr. 3.1 dieser Anlage durch den vorgesehenen Projektleiter/vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter erbracht wurden, diese Referenzen zum Nachweis der Berufserfahrung verwendet werden. Es ist zugelassen, dass die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und die speziellen Koordinatorenkenntnisse durch den Nachweis von Referenzen zu Planungs- und Bauvorhaben nachgewiesen werden können. Die Referenzen müssen den formalen Anforderungen der Referenzen dieses Abschnitts genügen und müssen eine fortlaufende zweijährige Tätigkeit nachweisen. Der Nachweis über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse und Berufserfahrung ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen aus laufenden Anstellungsverhältnissen und Referenzbestätigungen auf gesondertes Verlangen anzufordern. Die Eigenerklärung und der Qualifikationsnachweis sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch den günstigsten Wertungspreis bestimmt. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Eintragung in der Nr. 2 der Anlage D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMUQA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMUQA
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMUQA
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Von seinem Recht nach § 56 Abs. 2 S. 2 VgV macht der Auftraggeber keinen Gebrauch.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/09/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
RegistrierungsnummerDE269913065
PostanschriftHasselbachstraße 4
StadtMagdeburg
Postleitzahl39104
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
Kontaktpersonabante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mailvergabeverfahren@abante.de
Telefon+49 341 238 203 00
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnungabante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
RegistrierungsnummerDE294948107
PostanschriftHegelstraße 39
StadtMagdeburg
Postleitzahl39104
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailvergabeverfahren@abante.de
Telefon+49 3912892277-0
Fax+49 3912892277-9
Internetadressehttps://abante.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLandesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummert:03455141536
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 3455141529
Fax+49 3455141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung1629b8b2-8e1b-4d57-85b5-ba1f4b78f328-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAm 19.08.2026 ging im vorliegenden Vergabeverfahren eine Rüge ein. Es hat sich Anpassungsbedarf an den Vergabeunterlagen ergeben, sodass die Angebotsfrist auf den 16.09.2026, 12:00 Uhr verlängert wurde.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenEs wurden die Eignungskriterien in der Bekanntmachung angepasst sowie die folgenden Dokumente in einer aktuellen Version zur Verfügung gestellt: - A.0_Aufforderung zur Angebotsabgabev3 - B.0_Bewerbungsbedingugnenv3 - B.1_Eignungskriterien und Erläuterungenv2 - B.4_Liste einzureichender Unterlagenv2
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9d50ba9c-bec4-430c-9cbb-e0d11c44f4a1  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/08/2026 12:11:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung584929-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe163/2026
Datum der Veröffentlichung25/08/2026