585084-2019 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Schaltanlagen
OJ S 238/2019 10/12/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstr. 3a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Riese, Stefan
E-Mail: stefan.riese@vattenfall.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stromnetz-berlin.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
PQ-Verfahren für 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerken (2019/2020)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019B06000003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31214000 Schaltanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31212000 Leistungsschalter, 31218000 Sammelschienen, 51112000 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt, mit dieser Veröffentlichung, Bewerber aufzurufen um sich für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von luftisolierten 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerke zu qualifizieren. Einzelheiten ergeben sich aus den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen (siehe hierzu die „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem 10-kV-Schaltanlagen“) und den Technischen Beschreibungen der Vergabestelle. Bewerberfragen können im elektronischen Angebotsassistenten (s. u.) über das Fragen- und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Das Prüfungssystem hat keine Befristung. Bewerbungen mit einem Teilnahmeantrag sind jederzeit möglich. Der Teilnahmeantrag muss enthalten:
— ein eingescanntes formales Anschreiben,
— die Beantwortung der Fragen aus den Eignungskriterien,
— die geforderten Nachweise zu den gestellten Fragen aus den Eignungskriterien,
— die beantwortete Technik-Checkliste einschließlich der ausgefüllten Bestätigungstabelle,
Zur Abfrage auf Einhaltung der Spezifikation
— die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung
Der genaue Prüfungs- und Zulassungsprozess ist unter „Langtexte der EU-Veröffentlichung zum Prüfungssystem 10-kV-Schaltanlagen“\ 2.2 III.1.9) Qualifizierung für das System beschrieben.
Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag zur vorherigen Veröffentlichung (2016/S 232-423128) eingereicht haben und im Prüfungsprozess der Vergabestelle bereits eingebunden sind brauchen keinen kompletten neuen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Teilnehmer werden gebeten lediglich ein kurzes Anschreiben entweder
a) mit dem Wunsch auf Fortführung des Qualifizierungsprozesses
Oder
b) mit dem Nachweis der bereits erfolgten Qualifizierung
Verbunden mit den geforderten jährlich zu übergebenden Nachweisen
— Erklärung zu zwingenden fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG.
— Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (FFM-Fragebogen) einzureichen.
Die ausführliche Beschreibung zum Prüfungssystem ist in einem separaten PDF-Dokument „Anlage II.2.4“ unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängertFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Letzte Veröffentlichung unter 2016/S 232-423128
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zur Qualifizierung für dieses Prüfungssystem in einem separaten PDF-Dokument „Anlage III.1.9) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Siehe nähere Angaben hierzu unter „Anlage III.1.9) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Prüfungssystems (gemäß Sektorenverordnung-SektVO 2016, § 37).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 232-423128
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld ist die ausführliche Beschreibung zu den zusätzlichen Angaben in einem separaten PDF-Dokument "Anlage VI.3) unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: post@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/12/2019