Straßenreinigung in der Gemeinde Seevetal für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0343
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Straßenreinigung mit selbstfahrender Kehrmaschine inklusive Verwertung des Kehrguts aufgeteilt in zwei Lose
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 917 900,04 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
wöchentliche Straßenreinigung von ca. 245.618 Kehrmetern
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Seevetal 21218 Seevetal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine wöchentliche Reinigung einer Straßenstrecke von ca. 245.618 Kehrmetern (Los 1) und 3-wöchentliche Reinigung von ca. 32.705 Kehrmetern (Los 2) mit selbstfahrender Kehrmaschine inkl. Verwertung des Kehrguts auf dem Gebiet der Gemeinde Seevetal.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
3-wöchentliche Straßenreinigung von ca. 32.705 Kehrmetern
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Seevetal 21218 Seevetal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine wöchentliche Reinigung einer Straßenstrecke von ca. 245.618 Kehrmetern (Los 1) und 3-wöchentliche Reinigung von ca. 32.705 Kehrmetern (Los 2) mit selbstfahrender Kehrmaschine inkl. Verwertung des Kehrguts auf dem Gebiet der Gemeinde Seevetal.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-402969
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Hamburger Flächen-Reinigung GmbH & Co KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 25/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Hamburger Flächen-Reinigung GmbH & Co KG
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Nachprüfungsstelle des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 26/09/2023