585571-2022 - ErgebnisDeutschland-Hasloh: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 205/2022 24/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hasloh
Postanschrift: Garstedter Weg 16 a
Ort: Hasloh
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek
E-Mail: sekretariat.schellenberg@heuking.de
Telefon: +49 4035528086
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hasloh.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau
Referenznummer der Bekanntmachung: 20698-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
In diesem Zusammenhang sollen Leistungen aus dem Bereich der Hochbauplanung, der Ingenieurplanung, der Statik und der Technischen Ausrüstung beschafft werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung: 25474 Hasloh
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
Die Kindertagesstätte soll maximal fünf Elementar- und
drei Krippengruppen umfassen. Beauftragt werden sollen im Rahmen eines Stufenauftrages die Leistungsphasen eins bis neun.
Folgende Leistungen sollen in stufenweiser Beauftragung von einem Generalunternehmer erbracht werden:
Planungsleistungen im Rahmen der Objektplanung für Gebäude entsprechend den §§ 34, 35 HOAI;
Planungsleistungen für die Planung von Ingenieurbauwerken entsprechend den §§ 41, 43 HOAI;
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Technischen Ausrüstung entsprechend den §§ 53. 55 HOAI;
Zudem beinhaltet die Vergabe der Generalplanerleistungen ergänzend folgende Planungsgewerke:
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Tragwerksplanung entsprechend den §§ 49, 51 HOAI.
Besondere Leistungen werden von der Auftraggeberin im Bedarfsfalle gesondert beauftragt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungswertung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis zwei beauftragt (Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
VerhandlungsverfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt.
Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich.
Hintergrund der verkürzten Frist ist der vorgesehene Auftragsbeginn, der noch im Jahre 2022 erfolgen soll und weitere Abstimmungen im Vorfeld der Leistungserbringung erfordert. Die Planungsaufgabe für den Bau der Kindertagesstätte muss dringlich erledigt werden, um die weiteren Beschaffungsleistungen nicht zu verzögern und den Bau in angemessenem zeitlichen Rahmen gewährleisten zu können.
Die Einhaltung der vollständigen Teilnahmefrist, die nur in dem zwingend erforderlichen Maße verkürzt wird, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 176-498660
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR654M
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/10/2022