585593-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 222/2021 16/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: zib21.25@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899/6102958
Fax: +49 22899/106102958
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beschaffungsamt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes – Los 1: Beratung Gesamt-Architektur
Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.25 - 2612/17/VV: 2
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes – Los 1: Beratung Gesamt-Architektur
Los-Nr.: 1
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
Hauptort der Ausführung: Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Entwicklung/Gestaltung/Durchsetzung einer übergreifenden Enterprise-Architektur im Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie zur Unterstützung der Steuerung und des Managements komplexer IT-Projekte. Dieses Vergabeverfahren ist Teil der Gesamtausschreibung „IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes", welches insgesamt sechs Lose umfasst. Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für das Los 1 ausgeschrieben.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/03/2019 Ende: 14/03/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 067-157616

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B14.25–2612/17/VV:2
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes – Los 1: Beratung Gesamt-Architektur
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
25/02/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: msg systems
Postanschrift: Mergenthalerallee 73-75
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 16 806 722,69 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
Hauptort der Ausführung: Köln
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Entwicklung/Gestaltung/Durchsetzung einer übergreifenden Enterprise-Architektur im Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie zur Unterstützung der Steuerung und des Managements komplexer IT-Projekte. Dieses Vergabeverfahren ist Teil der Gesamtausschreibung „IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes", welches insgesamt sechs Lose umfasst. Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für das Los 1 ausgeschrieben.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/03/2019 Ende: 14/03/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 16 806 722,69 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: msg systems
Postanschrift: Mergenthalerallee 73-75
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Das gemäß § 6 der Rahmenvereinbarung Nr. B14.25–2612/17/VV:2 vereinbarte Gesamtvolumen in Höhe von 20.000.000,- Euro (Brutto), wird auf 30.000.000,- Euro (Brutto) erhöht.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ermöglicht Änderungen, die aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, sofern sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert.„Unvorhersehbare Umstände“ sind im vorliegenden Fall, die Umsetzungserfordernisse die sich aus dem Registermodernisierungsgesetz ergeben. Diese grundsätzlich veränderten Rahmenbedingungen konnten auch bei der sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, nicht vorhergesehen werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 16 806 722,69 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 25 210 084,03 EUR