Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Kirchenlamitz plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Zeit der Bauausführung soll die vorhandene Kindertagesstätte in der Poststraße weiterhin im Betrieb bleiben.
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Für den Neubau steht das städtische Grundstück Flr.-Nr. 1927/27 Gemarkung Kirchenlamitz zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein 4129 m² großes Grundstück im Bebauungsplangebiet "Ehemaliges Bahnhofsareal", welches als Mischgebiet ausgenwiesen ist. Es bedarf dort voraussichtlich keiner Bauleitplanung durch die Stadt Kirchenlamitz und die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens wurde bereits mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde abgestimmt. Ob eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes erforderlich wird, hängt von den konkreten Planungen ab. Das Grundstück weißt keine topografischen Besonderheiten auf. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Bauruine, welche aber noch beseitigt wird und das Grundstück demnach vollständig beräumt zur Verfügung gestellt wird. Die Beräumungsarbeiten werden separat beauftragt.
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Im April 2021 ist die Stadt Kirchenlamitz für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte von einem Bedarf von vier Kindergarten- und zwei Hortgruppen ausgegangen. Sobald die Planungen des Architekten beginnen, ist wieder eine aktuelle Bedarfsfeststellung durchzuführen. Demnach bleibt eine Veränderung der Gruppenanzahl vorbehalten.
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Die Kinderkrippe der Stadt Kirchenlamitz befindet sich derzeit etwas außerhalb im Ortsteil Niederlamitz und soll auf lange Sicht aber wieder nach Kirchenlamitz zurückverlegt und an die Kindertagesstätte mitangegliedert werden. Dabei handelt es bis dato um eine Zukunftsvision, welche sich möglicherweise im Laufe der Jahre realisieren lässt. Demnach möchte sich die Stadt Kirchenlamitz die Option offenlassen, die Gruppen der Kinderkrippe (derzeit 2 Gruppen) bereits mit dem Neubau der Kindertagesstätte mitzuberücksichtigen. Wenn sich die Gelegenheit bietet, könnte man die Räume für die Kinderkrippe bereits bei diesem Vorhaben mitplanen sowie mitrealisieren und bis zur Umsiedlung der jetzigen Kinderkrippe anderweitig nutzen. Alternativ könnte man auch über die Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nachdenken.
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Es sollen FAG-Fördermittel beantragt werden (welche der AG schon von der Regierung in Aussicht gestellt bekommen hat), eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet.
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Die Planerleistungen sollten bis Ende 2021 vergeben werden. Die Planung sollte demnach 2022 erfolgen damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens 2023 realisiert wird.
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Ein grober erster Kostenansatz wird mit 3,5 - 4,0 Mio. EUR brutto Gesamtkosten angesetzt, wovon etwa 380.000 EUR brutto die Außenanlagen betreffen dürften.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
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Weiterhin werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.