585692-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Rechnungslegung und -prüfung
OJ S 205/2022 24/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZII 6
E-Mail: vergabe@bafin.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung VAIT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen; Bekanntmachung (Kopie)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0877-000 (Kopie)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung einer IT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs.1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die aufsichtliche IT-Prüfung dient der Kontrolle, ob das Versicherungsunternehmen die Vorgaben der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) erfüllen. Über das Ergebnis der IT-Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 199 680,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79212000 Betriebsprüfung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfung ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Versicherungsunternehmen oder dessen IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen oder Vorgaben des Auftragsgebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Pandemie).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung einer IT-Prüfung bei einem Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die Prüfung soll alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 03.03.2022 veröffentlicht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des eingereichten IT-Prüfungskonzepts / Gewichtung: 40%
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des IT-Prüfungskonzepts / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
In einem vorangegangenen offenen Verfahren wurden keine wertbaren Angebote abgegeben, § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Durch das erfolglose offene Verfahren trat zudem eine Verzögerung auf, die nicht von der Auftraggeberin zu vertreten war und das einhalten gesetzlicher Mindestfristen unzumutbar machte, § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV; das Verhandlungsverfahren fand daher mit einer verkürzten Angebotsfrist statt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BDO AG Wirtschaftsprüfergesellschaft
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 200 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 199 680,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt "Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung bzw. dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G65EF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-3580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bafin.de
Internet-Adresse: www.bafin.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/10/2022