585728-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 222/2021 16/11/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Daniel Feddrau
E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Telefon: +49 40/42847-2075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung und Verlängerung der Lizenzen ITSM/ITBM
Referenznummer der Bekanntmachung: IT-1043-19-F
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung ServiceNow im Bereich ITSM/ITBM.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung ServiceNow im Bereich ITSM/ITBM.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das unter V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung" genannte Datum ist nicht das Datum der
Auftragserteilung. An diesem Tag wurde lediglich die Zuschlagsentscheidung getroffen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
ServiceNow ist Entwickler und Betreiber der ServiceNow Plattform sowie ihrer Module. Mit diesem Auftrag sollen zusätzliche modulabhängige Lizenzen sowie eine Laufzeitverlängerung des Plattformherstellers ServiceNow beschafft werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen. Der Auftrag für die zusätzlichen Leistungen soll auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfolgen, da ein Wechsel des ursprünglichen Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 233-576355

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: IT-1043-19-F
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Verlängerung der Lizenzen ITSM/ITBM
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
11/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ServiceNow Nederland B.V
Postanschrift: Hoekenrode 3
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Postleitzahl: 1102
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/11/2021