Zusätzliche Angaben
1. Unterlagen werden gemäß §56 Abs. 2 VgV nachgefordert.
2. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter
www.dtvp.de,
um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
3. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebenen Vergabeplattform zustellen.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß § 20 Abs. 3 VgV spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVRZ4V