Die EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (Re-Do) ist die Grundstückseigentümerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die EDMO-Flugetrieb GmbH ist seit 01.01.2003 Inhaberin der luftrechtlichen Genehmigung und hat die Flugbetriebsflächen von der Re-DO angemietet. Weiterhin ist die EDMO-Flugbetrieb GmbH, gemäß Überlassungsvertrag vom 27.11.2002, zusammen mit dem DLR Nutzungsberechtigte an weiteren Teilflächen der Start- und Landebahn (hier: Flur-Nr. 1048, 828; ca. 213.275 m²). In der luftrechtlichen Genehmigung ist das DLR in Abschnitt A, Ziffer VI.31 unter der Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung als Nutzungsberechtigte des Sonderflughafens aufgeführt. Unter Bezugnahme hierauf vereinbarten die Parteien einen Mitbenutzungsvertrag. Dieser Vertrag wurde DLR-seitig zusammen mit Jürgen Hein (ehem. Leiter der DLR-Rechtsabteilung) erzeugt sowie verabschiedet. Der Vertrag sieht vor, dass sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls das Vertragsverhältnis nicht von einem der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Jahresablauf gekündigt wird. Weiterhin werden sich die Parteien im Falle einer Kündigung seitens der EDMO-Flugbetrieb GmbH, sofern diese vor dem 31.12.2032 ausgesprochen wird, über den Abschluss eines neuen Vertrags zu vergleichbaren Bedingungen bemühen. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung wirkt der aktuell gültige Vertrag fort. Für die Benutzung des Sonderflughafens ist vom DLR jährlich eine Flughafenbereitstellungspauschale zu entrichten. Diese belief sich für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2011 auf einen Wert in Höhe von 225.000 EUR. Weiterhin wurde vereinbart, dass im Falle der Verlängerung des Mitbenutzungsvertrags über den 31.12.2011 hinaus, sich o.a. Flughafenbereitstellungspauschale prozentual entsprechend der Änderung des vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichten Verbraucherindex gegenüber seinem Stand vom 01.01.2007 ändert, sofern der Vertrag jährlich (automatisch) verlängert wird. Diese Änderung/Anpassung wird für das Jahr 2022 gemäß dem der Vergabeakte beigefügten Dokument "Anpassung der vereinbarten Flughafenbereitstellungspauschale gemäß § 5 des Mitbenutzungsvertrags" deutlich. Somit ergibt sich für das Jahr 2022 eine zu beauftragende Gesamtsumme in Höhe von 294.605,69 Euro. ALLEINSTELLUNGSMERKMALE: Da sich der Sonderflughafen in unmittelbarer Nähe zum DLR befindet (Grundstück grenzt unmittelbar an Grundstück), sind keine wirtschaftlich sinnvollen Alternativen möglich. Im Falle dieses Vorgangs handelt es sich um einen Abrufauftrag auf Basis des bestehenden Hauptvertrags.