585972-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Rahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
OJ S 163/2026 25/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
E-Mailvergabestelle@stmuk.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Kennung des Verfahrens160f0c3b-10f0-4939-a2fe-27f919d7fb02
Interne Kennung2025MBR000004
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorplatz 2, 80333 München Die Informations- und Werbekampagnen finden bayernweit, also im Gebiet des gesamten Freistaates Bayern, statt.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 048 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 355 200,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen-- Einreichung des Teilnahmeantrages und Angebots: Die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebots hat vollumfänglich und ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel, über die Vergabeplattform eVergabe, unter https://www.auftraege.bayern.de, in Textform § 126b BGB, zu erfolgen. Nicht mittels elektronischer Datenübermittlung abgegebene Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden nicht berücksichtigt. -- Kommunikation im Vergabeverfahren: Bewerber- und Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe unter https://www.auftraege.bayern.de, im jeweiligen Verfahren, im Bewerber-/Bieterassistenten, unter „Nachrichten“, gestellt werden. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Bewerber-/Bieterassistenten der Vergabeplattform eVergabe unter „Nachrichten“ und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die im Profil des Bewerbers/Bieters hinterlegte E-Mail-Adresse. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten. -- Bewertung der Teilnahmeanträge (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der in Ziffer 5.1.9 sowie den in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungskriterien (Ausschluss- und Bewertungskriterien). Die Bewertungskriterien (Spezifischer Jahresumsatz, Anzahl technischer Fachkräfte, Unternehmensreferenzen) dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (siehe hierzu und zur genauen Punktevergabe auch Kapitel 3 und 4 der Bewerbungsbedingungen sowie die Anlage 10, Abschnitte „Spezifischer Jahresumsatz“, „Technische Fachkräfte, „Unternehmensreferenzen“). -- Auswahl der Bewerber (zu 5.1.9 der Bekanntmachung): Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“ beziehungsweise „Ausschlusskriterium") erfüllen - die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren -, wählt der Auftraggeber anhand der genannten „Bewertungskriterien“ (Spezifischer Jahresumsatz, Anzahl technischer Fachkräfte, Unternehmensreferenzen) mindestens fünf (5) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Gewertet wird die Gesamtzahl der mit den Bewertungskriterien erreichten Punkte. Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Sofern mehr als fünf (5) geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die fünf (5) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge bei den genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden die fünf (5) Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten fünf (5) Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als fünf (5) geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV). Die Auswahl erfolgt wie folgt: 1) Spezifischer Jahresumsatz, Gewichtung 20 %: Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich „Planung und Durchführung bei Informations- und Werbekampagnen“ bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 – 2025 und bei abweichenden Geschäftsjahren 2024/2025, 2023/2024, 2022/2023) in Euro netto. Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde (jeweils netto): - 5 Punkte: ab 600.000,00 EUR und mehr, - 4 Punkte: 500.000,00 EUR bis 599.999,99 EUR, - 3 Punkte: 400.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR, - 2 Punkte: 300.000,00 EUR bis 399.999,99 EUR, - 1 Punkt: 200.000,00 EUR bis 299.999,99 EUR; 2) Technische Fachkräfte, Gewichtung 30 %: Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (VZÄ: Vollzeit-Äquivalente), die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informations- und Werbekampagnen qualifiziert sind und die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden. Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: - 5 Punkte: 17 und mehr Technische Fachkräfte, - 4 Punkte: 13 bis 16 Technische Fachkräfte, - 3 Punkte: 9 bis 12 Technische Fachkräfte, - 2 Punkte: 5 bis 8 Technische Fachkräfte, - 1 Punkt: 4 Technische Fachkräfte; 3) Unternehmensreferenzen, Gewichtung 50 %: Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen wie folgt bewertet: Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 5 Punkten. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleichviele Punkte. Folgende Kriterien dienen als Grundlage der Bewertung einer Referenz (Referenzaspekte): • Der Referenzgeber ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Behörde, Körperschaft, Anstalt etc.) oder die Branche des Referenzgebers gehört zum Bildung- und Erziehungsbereich, • Die Referenz lief über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 2 Monaten und hatte einen Gesamtauftragswert (Agenturvergütung und Mediabudget) von mindestens 100.000 € netto, • Die Referenz umfasst nachweislich sowohl die strategische Konzeption (z. B. Kommunikationsstrategie oder Leitidee) als auch die kreative Umsetzung (z. B. Content-Erstellung, Grafikdesign oder Textierung) vor dem Hintergrund des dargestellten Kampagnenziels und der relevanten Zielgruppen, • Gegenstand der Referenz war neben der Kreation auch die operative Steuerung des Media-Budgets (inkl. Einkauf/Schaltung) sowie ein abschließendes oder laufendes Reporting/Erfolgsmonitoring anhand nachvollziehbarer Kriterien (z. B. KPIs), • Die Kampagne wurde zeitgleich über mindestens 3 unterschiedliche Medienarten/Kanäle ausgespielt (z. B. Social Media, Print, Out-of-Home, Online-Audio etc.). Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde: - 5 Punkte: Alle oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 4 Punkte: Vier der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 3 Punkte: Drei der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 2 Punkte: Zwei der oben genannten Kriterien wurden erfüllt., - 1 Punkt: Eines der oben genannten Kriterien wurde erfüllt., - 0 Punkte: Keines der oben genannten Kriterien wurde erfüllt (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 4.). -- Mitteilungspflicht (zu 2.1.6 der Bekanntmachung): Tritt bei den in Anlage 10, Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ genannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. -- Einreichung mehrerer Angebote (zu 5.1.12 der Bekanntmachung): Die Angabe unter 5.1.12 der Bekanntmachung gilt mit der Einschränkung, dass die Abgabe von Doppelangeboten unzulässig ist. Doppelangebote sind Angebote, die sich allein preislich von einem ansonsten inhaltlich identischen Angebot desselben Bieters unterscheiden (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 1.10). -- Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungengemäß §§ 42 ff. VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. -- Sollten für den Bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so ist auf Seite 3 der Anlage 10 (Eignung und Ausschlussgründe) zu schildern, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen und die Seite 3 in der Anlage 10 mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ausführlichere Angaben zum Sachverhalt können auf einem gesonderten Blatt gemacht werden. Dieses ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages/der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung. -- Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden, muss/müssen mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausfüllen und einreichen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151(AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). Der Bieter hat die Anlage 4 mit dem Angebot einzureichen. Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung von jedem Unterauftragnehmer Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) ausgefüllt und eingereicht werden. -- Öffentliche Auftraggeber (AG) sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Zur Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister müssen mit dem Teilnahmeantrag in der Vergabeplattform eVergabe, im Arbeitsschritt Eignungskriterien, vom Bewerber und in Anlage 13 (Auskunft aus Wettbewerbsregister) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BG) sowie von Eignungsverleihern die dort verlangten Angaben gemacht werden. Die Anlage 13 ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 5.1, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
ZahlungsunfähigkeitMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 11 (Erklärung Russland) zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
KorruptionMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89a Absatz 2 Nummer 2, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 108f, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
BetrugMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag, oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG) und das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden (Eignungsverleiher) über die den Vergabeunterlagen beiliegende Anlage 10, Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen", zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden. Im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes gilt dies vor Zuschlagserteilung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern. Ziel ist es, die Zielgruppen – insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende – über bildungspolitische Schwerpunkte und schulische Themen zu informieren und gezielt Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen.
Interne Kennung96d0bfbd-3c5a-4e53-adfa-51dae964f02c
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorplatz 2, 80333 München Die Informations- und Werbekampagnen finden bayernweit, also im Gebiet des gesamten Freistaates Bayern, statt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung2 355 200,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen- mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beziehungsweise Erklärungen zum Nachweis der Eignung einzureichen: • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Auskunft aus Wettbewerbsregister (Erklärung) Anlage 13 (Auskunft aus Wettbewerbsregister), • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Spezifischer Jahresumsatz (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Erklärung Russland (Erklärung) Anlage 11 (Erklärung Russland), • Technische Fachkräfte (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Unternehmensreferenzen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.1.1 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - weitere Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: • Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft Anlage 7 (Bewerber-/Bietergemeinschaft), • Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen (Erklärung) Anlage 8 (Teilleistungen anderer Unternehmen), • im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft Anlage 9 (Verpflichtungserklärung), Statistische Angaben Anlage 12 (Informationen zu statistischen Angaben) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.1.2 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind: • Angebotsschreiben des Bieters/der Bietergemeinschaft (von Vergabeportal zur Verfügung gestellt), • Rahmenvereinbarung, • Leistungsbeschreibung Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), • Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anlage 3 (Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), • Scientology-Schutzerklärung Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung), • Preisblatt Anlage 2 (Preisblatt), • Konzept (siehe Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“)) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.2 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die vom Zuschlagsaspiranten vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vom beziehungsweise bezüglich dem bloßen Unterauftragnehmer einzureichen sind: • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung) Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), • Scientology-Schutzerklärung Anlage 4 (Scientology-Schutzerklärung) siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a - Unterlagen beziehungsweise Erklärungen, die vom Zuschlagsaspiranten vor Zuschlagserteilung nur bei Anforderung durch den Auftraggeber vom beziehungsweise bezüglich dem bloßen Unterauftragnehmer einzureichen sind: • Verpflichtungserklärung des bloßen Unterauftragnehmers Anlage 9 (Verpflichtungserklärung), • Benennung der Unterauftragnehmer inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern siehe Bewerbungsbedingungen Kapitel 7.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194- d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant – das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen werden, das Vorliegen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Versicherbarkeit und den möglichen Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung in Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung“, mit folgenden Versicherungssummen/Deckungssummen (Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)) für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. Euro (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) und für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. Euro (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) zu erklären. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft das unter Ziffer 3.3.3.1 der Bewerbungsbedingungen geforderte Vorliegen bzw. den möglichen Abschluss der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Anlage 10 Abschnitt „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung“ zu erklären. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt (Kriterium EK-03-A, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3, Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung“, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria)

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber beziehungsweise mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen wird, in Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Spezifischer Jahresumsatz“, zu erklären, dass der spezifische Jahresumsatz seines Unternehmens im Bereich „Planung und Durchführung von Informations- und Werbekampagnen“ jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 – 2025 und bei abweichenden Geschäftsjahren 2024/2025, 2023/2024, 2022/2023) jährlich mindestens 200.000,00 EUR netto (Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)) betrug. Es ist ausschließlich der Netto-Eigenumsatz des Bewerbers maßgeblich. Aus diesem Grund sind das bei der Kampagnendurchführung eingesetzte Mediabudget sowie Erlöse aus Mediaschaltungen hierbei nicht einzubeziehen. Sofern für das letzte Jahr (2025 oder 2024/2025) noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen (Kriterium EK-04-A/B, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 4, Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Spezifischer Jahresumsatz“, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)20,00

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber beziehungsweise mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen wird, in Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Technische Fachkräfte“, zu erklären, dass die Anzahl der technischen Fachkräfte (VZÄ: Vollzeit-Äquivalente), die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen Informations- und Werbekampagnen qualifiziert sind und die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden mindestens vier (4) beträgt (Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)). Dabei müssen mindestens folgende Rollen mit der jeweils angegebenen Berufserfahrung abgedeckt sein: Projektverantwortlicher: 5 Jahre in dieser Rolle, Senior Creative / Art Direction: 3 Jahre, Kreation / Design: 2 Jahre, Text: 2 Jahre, Media Planner / Media Buyer: 2 Jahre, Social Media / Digital / Performance: 2 Jahre (Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)) (Kriterium EK-06-A/B, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 4, Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Technische Fachkräfte“, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)30,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag haben der Bewerber beziehungsweise mindestens ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Kapazitäten herangezogen wird, in Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Unternehmensreferenzen“, zu erklären, dass er genau drei (3) vergleichbare Referenzen in den letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung - gerechnet ab dem Tag der Übermittlung der EU-Auftragsbekanntmachung (siehe EU-Auftragsbekanntmachung, dort am Ende) in diesem Vergabeverfahren - (der Projektstart darf jedoch davor liegen) abgeschlossen hat (Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)). Jede Referenz muss ein Auftragsvolumen der vom Bewerber selbst (keine Eignungsleihe) erbrachten Leistung in Höhe von mindestens 25.000 Euro netto (ohne das jeweils eingesetzte Mediabudget) aufweisen (Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)). Als vergleichbar werden dabei Leistungen angesehen, die in wesentlichen Aspekten dem Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ähnlich sind und einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zulassen. Vergleichbar sind Referenzen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen: • Gegenstand war die Planung und Durchführung einer Informations- oder Werbekampagne (nicht lediglich einzelne Teilleistungen wie isolierte Grafikleistungen oder reine Medienplanung ohne kreative Konzeption), • die Leistung umfasste sowohl konzeptionelle als auch operative Anteile (d. h. nicht ausschließlich Beratungs- oder Strategieleistungen ohne Umsetzungsbezug), • die Kampagne wurde über mindestens einen medialen Kanal ausgespielt. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Referenzen vor und kann hierzu vom Bewerber nach Einreichung des Teilnahmeantrages und vor Zuschlagserteilung jeweils einen deutschsprachigen Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse benennen lassen. Diese Angaben können, aber müssen nicht, mit Einreichung des Teilnahmeantrages vom Bewerber im Anhang zu den Referenzen erfolgen. Alle Referenzen sind als kurze Zusammenfassung jeweils einer abgeschlossenen Kampagne aufzubereiten. Sie dienen dazu, einen Einblick in vorangegangene Leistungen sowie die Arbeitsweise des Bewerbers zu bekommen. Anonymisierte Referenzdarstellungen sind zulässig, solange sie aussagekräftig genug sind, um Rückschlüsse auf die Eignung zu gewähren. Die Referenzaufträge müssen jeweils folgende Angaben enthalten: • Kurztitel der Referenz, • Name Referenzgeber inklusive Organisationseinheit (soweit eine solche vorhanden), • Anschrift Referenzgeber (Straße, Nr., Postleitzahl, Ort, Land), • Kontaktdaten Referenzgeber (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), • Branche der Geschäftstätigkeit des Referenzgebers, • Leistungszeitraum (insgesamt), • Auftragsvolumen (Auftragswert oder -umfang) der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (ohne Mediabudget) in EUR netto, • Eingesetztes Mediabudget in EUR netto, • Kurzbeschreibung von Zielen, Zielgruppen und Inhalten des Referenzprojekts, • Angaben, welche konkreten abgeschlossenen Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, • Namentliche Benennung der Werbeträger bzw. Medien (Print, Audio, Video oder Social Media, Out of Home) und Veranschaulichung, • Darstellung des Erfolgs der Leistungen anhand der wichtigsten KPIs (Impressionen, Reichweite, Interaktionen, CTR, ggf. gegliedert nach Werbemitteln und Kanälen), • Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Kriterium EK-07-A/B, Bewerbungsbedingungen Kapitel 3 und 4, Anlage 10 (Eignungs- und Ausschlussgründe), Abschnitt „Unternehmensreferenzen“, siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a und https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a/suitabilitycriteria).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)50,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis ist neben der Leistungsqualität ein Zuschlagskriterium. Der Wertungspreis des Angebots ergibt sich aus dem Angebotspreis (Wertungspreis (P)) der vom Bieter mit seinem Angebot ausgefüllten und eingereichten Anlage 2 (Preisblatt). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Danach wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der zuvor genannten Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt (Bewerbungsbedingungen Kapitel 5.2 und 5.3 siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Leistung/Leistungsqualität
BeschreibungDie Qualität der Leistung ist neben dem Preis ein Zuschlagskriterium. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistung/Leistungsqualität wird anhand der Bewertung des vom Bieter mit seinem Angebot einzureichenden Konzepts (Musterprojekt/Grobkonzept zur Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“) anhand folgender 8 Leistungskriterien (LK) mit jeweils 0-5 Punkten, jeweils einem Multiplikationsfaktor von 15 und jeweils einer maximal erreichbaren gewichteten Einzelpunktzahl von 80 ermittelt, so dass eine Leistungspunktzahl von insgesamt 640 Punkten erreichbar ist (vgl. hierzu auch Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“)): 1) Inhaltliche Durchdringung der Fachinhalte der Agenda „Digitale Balance im Alltag von Schülerinnen und Schülern“, 2) Strategische Zielgruppenidentifikation, Segmentierung und Herleitung, 3) Bedarfs-, Trigger- und Touchpoint-Analyse, 4) Strategischer Ansatz, Leitidee, textliche Ausführung der Entwürfe, 5) Visuelles Erscheinungsbild der Entwürfe, 6) Datenbasierte Media- und Reichweitenanalyse, 7) Praktikabilität der Mediaplanung (Budget-Split & Timing), 8) Schlüssigkeit des Controlling- und Optimierungsansatzes. Das Konzept ist als zusammenhängendes PDF-Dokument im DIN-A4-Format einzureichen. Das PDF-Dokument muss textbasiert und durchsuchbar sein, d. h. es darf nicht lediglich Bildebenen (z. B. gescannter Ausdruck) enthalten. Ein Konzept, das nicht als ein (1) zusammenhängendes, textbasiertes und durchsuchbares PDF-Dokument eingereicht wird, macht eine objektive und automatisierte Prüfung unmöglich und wird von der Wertung ausgeschlossen. Nähere inhaltliche und formelle Angaben zur Konzepterstellung sowie zur Bewertung sind Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“) zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. Danach wird der Zuschlag an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebot unter Anwendung der zuvor genannten Bewertungsmethode die höchste Wirtschaftlichkeit (Z) aufweist. Erreichen zwei Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt (Bewerbungsbedingungen Kapitel 5.2 und 5.4 und Anlage 5 (Konzept „Digitale Balance“) siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/89b37194-d2b0-4dc9-8124-c8b7f81b9d7a
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge22/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation (ORG-0001)) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation (ORG-0001)) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Gleiches gilt bei Vorliegen eines offensichtlichen Missbrauchs des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Organisation, die Angebote bearbeitetBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Registrierungsnummera794d4f7-4ad5-4513-b2d9-f1d0531ed116
PostanschriftSalvatorstraße 2
StadtMünchen
Postleitzahl80333
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon+49 8921862928
Fax+49 8921863928
Internetadressehttps://www.km.bayern.de
Profil des Erwerbershttps://www.km.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerd909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
PostanschriftMaximilianstr. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80539
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung64cebc7c-f06c-473b-a72c-b71414ce0a54  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/08/2026 17:18:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung585972-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe163/2026
Datum der Veröffentlichung25/08/2026