58607-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
OJ S 23/2022 02/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 892176404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Laborkapazitäten (PCR- u. vPCR-Test), digit. Infrastruktur u. Hardware z. Datenverarbeitung
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-22-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für den Freistaat Bayern beschlossen. Am 21. Dezember 2021 hat der Ministerrat wiederum beschlossen, die in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten lokalen Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Coronavirus-Testverordnung (im Folgenden: "ÖGD-Testzentren") bis zum 30. Juni 2022 fortzuführen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet), beschafft Kapazitäten für Leistungen der Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) und variantenspezifische PCR-Testungen (vPCR-Test) (im Folgenden: "laborärztliche Leistungen") und zur Datenerfassung und Datenverarbeitung benötigte digitale Infrastruktur. Hierfür beauftragt er den Auftragnehmer, mit der Vorhaltung von Kapazitäten für laborärztliche Leistungen sowie, für den Fall des Abrufs dieser Kapazitäten und Leistungen, mit der Durchführung dieser beauftragten laborärztlichen Leistungen einschließlich der Bereitstellung der für die Datenerfassung und Datenverarbeitung notwendigen digitalen Infrastruktur und Hardware. Ebenso wird der Auftragnehmer mit der Vorhaltung eines Service Centers beauftragt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Freistaat Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber ist zur Inanspruchnahme der Kapazitäten nicht verpflichtet (d. h. keine Mindestabnahmemenge). Ansonsten siehe die Ziffer II.1.4) [Kurze Beschreibung].
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe hierzu grundsätzlich die Vergabeunterlagen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Nach § 15 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) - Fristverkürzung wegen Dringlichkeit - kann der öffentl. Auftraggeber, für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Angebotsfrist festlegen, die 15 (Kalender-)Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntm., nicht unterschreiten darf. Das konkrete beschl. offene Verfahren ist grundsätzlich von etwa den "Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation", ABl. EU Nr. C 108 I/01 vom 01.04.2020 gedeckt (Abwägung) ; die (Gesamt-)Maßnahme ist der Bewältigung der (beginnenden bzw. kalendertägl. zunehmenden) pandemischen Welle durch die SARS-CoV-2 Variante Omikron zugeeignet - Eilbedürftigkeit des Beschaffungsvorhabens -, wobei die die Dringlichkeit begründenden Umstände nicht dem öffentlichen Auftragg. zugeschrieben werden können.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 021-052427
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Laborkapazitäten (PCR- u. vPCR-Test), digit. Infrastruktur u. Hardware z. Datenverarbeitung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufgrund eines technischen Fehlers, vergleiche § 40 Abs. 3 S. 1 VgV, ist das Vergabeverfahren aufzuheben; eine zeitnahe Veröffentlichung wird erfolgen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/01/2022