Kurze Beschreibung
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für den Freistaat Bayern beschlossen. Am 21. Dezember 2021 hat der Ministerrat wiederum beschlossen, die in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten lokalen Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Coronavirus-Testverordnung (im Folgenden: "ÖGD-Testzentren") bis zum 30. Juni 2022 fortzuführen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet), beschafft Kapazitäten für Leistungen der Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) und variantenspezifische PCR-Testungen (vPCR-Test) (im Folgenden: "laborärztliche Leistungen") und zur Datenerfassung und Datenverarbeitung benötigte digitale Infrastruktur. Hierfür beauftragt er den Auftragnehmer, mit der Vorhaltung von Kapazitäten für laborärztliche Leistungen sowie, für den Fall des Abrufs dieser Kapazitäten und Leistungen, mit der Durchführung dieser beauftragten laborärztlichen Leistungen einschließlich der Bereitstellung der für die Datenerfassung und Datenverarbeitung notwendigen digitalen Infrastruktur und Hardware. Ebenso wird der Auftragnehmer mit der Vorhaltung eines Service Centers beauftragt.