Beschreibung der Beschaffung
Der Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes Gebäude einschließlich vermietertypischer Leistungen des Gebäudebetriebes.
.
Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann dabei entweder durch die Anpassung eines Bestandsgebäudes, eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch die Neuerrichtung einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zuzuschneiden ist. Das Dienstgebäude kann allein durch den Auftraggeber oder auch gemeinsam mit weiteren Parteien genutzt werden. Es ist jedoch eine strikte Trennung von Eingangs- und Verkehrswegen vorzusehen, die jeweils eine alleinige Nutzung durch den Auftraggeber sicherstellt.
.
Für die anstehende Bauaufgabe wird kein Grundstück von der Vergabestelle bereitgestellt. Die Bewerber im Teilnahmewettbewerb werden aufgefordert, mit den Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens ein, höchstens jedoch 3 Grundstücke anzubieten. Die Anforderungen an die Lage des Grundstücks ergeben sich aus der Anlage 1 (Auswahlgebiet/Lageplan mit Erläuterung), die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. An das Gebäude werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus auftraggeberspezifische technische Anforderungen gestellt. Letztere werden den erfolgreichen Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote mitgeteilt.
.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag durch Abgabe des Vordrucks 2 - Grundstückserklärung nachweisen können, dass sie über ein passendes Grundstück verfügen können, auf dem die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Dabei kann der Bewerber maximal drei Grundstücke anbieten. Bewerber, die den Nachweis nicht erbringen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes Grundstück zu ersetzen, wenn der Auftraggeber dazu seine Zustimmung erteilt.