2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rue KA 005
Stadt: Conakry
Postleitzahl: 005
Land, Gliederung (NUTS): Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401)
Land: Guinea
Zusätzliche Informationen: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guinea, Rue KA 005, Conakry
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Korruption: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Betrug: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bewerber versichert, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB vorliegen. Dazu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (GWB) per Unterschrift auf dem Stammblatt zur Kenntnis genommen und somit akzeptiert.